Im Mittelpunkt des 30-sekündigen Spots, der ab heute in den Bundesstaaten Iowa und New Hampshire ausgestrahlt werden soll, steht Trumps umstrittene Forderung nach einem Einreiseverbot für Muslime in die Vereinigten Staaten.
Dabei werden Bilder der beiden islamistischen Attentäter gezeigt, die Anfang Dezember im kalifornischen San Bernardino 14 Menschen getötet hatten. "Die Politiker können so tun, als ob es etwas anderes ist, aber Donald Trump nennt es radikalen islamischen Terrorismus", sagt eine männliche Stimme in dem Video. "Darum fordert er, Muslimen vorübergehend die Einreise in die Vereinigten Staaten zu verwehren." Als Präsident werde Trump zudem "schnell den Kopf der IS-Miliz abschneiden und ihr Öl nehmen".
Trump will eine Mauer zu Mexiko bauen
Außerdem thematisiert der Spot Trumps Forderung, im Kampf gegen illegale Einwanderer eine Mauer an der Grenze zu Mexiko zu bauen. Zum Abschluss ist der Milliardär zu sehen, wie er auf einer Wahlkampfveranstaltung der Menge sein Motto "Wir werden Amerika wieder großartig machen" zuruft.
Meinungsforscher sehen Trump seit Monaten an der Spitze des republikanischen Bewerberfeldes. Anders als viele seiner innerparteilichen Konkurrenten hatte der Immobilien-Tycoon bisher noch kein Geld für Wahlkampfspots ausgegeben. Seine provozierenden Äußerungen garantierten ihm aber stets mediale Aufmerksamkeit. Nach Angaben von Trumps Wahlkampfteam kostet die Ausstrahlung des Videos in Iowa und New Hampshire zwei Millionen Dollar pro Woche.
Erste Vorwahlen finden Anfang Februar statt
In den beiden Bundesstaaten finden Anfang Februar die ersten Vorwahlen statt. Die Abstimmungen in allen 50 US-Staaten ziehen sich bis in den Frühsommer hin, ihren Kandidaten küren die Republikaner dann offiziell beim Nominierungsparteitag vom 18. bis 21. Juli in Cleveland im Bundesstaat Ohio. Während im konservativen Lager ein enges Rennen erwartet wird, gilt bei den Demokraten von Präsident Barack Obama die frühere Außenministerin Hillary Clinton als große Favoritin. Obama darf bei der Wahl im November nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten.