Wie das umstrittene Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen aus dem Jahr 2012 stellt das neue Gesetz Empfänger von ausländischen Geldern unter Generalverdacht. Solche Glaubensgemeinschaften müssen künftig jährlich einen detaillierten Finanzbericht vorlegen. Außerdem müssen sie Angaben zu ihrem Leitungspersonal machen und darlegen, dass ihre Aktivitäten ihrer Satzung entsprechen.
Abgeordnete hatten die Änderung des Gesetzes "Über die Gewissensfreiheit und Religionsgemeinschaften" Ende 2014 auf den Weg gebracht. Die Staatsduma beschloss sie in der vergangenen Woche.
Die orthodoxe Kirche unterstützt die Verschärfung, hat sie doch selbst keine strenge Kontrollen zu fürchten, weil sie laut der Chefin ihrer Rechtsabteilung, der Ordensfrau Xenia Tschernega, kein ausländisches Geld erhält. Andere Konfessionen sowie muslimische und jüdische Organisationen werden allerdings zum Teil aus dem Ausland finanziert.