Es geht bloß um eine Empfehlung, mehr nicht; dennoch hat der Vorschlag der EU-Kommission, das Rauchen im Freien an bestimmten Orten, etwa bei Kinderspielplätzen, in Bushaltestellen oder, in weiterer Folge, in Gastgärten so einzuschränken, dass sich andere dadurch nicht belästigt fühlen, ein enormes Echo ausgelöst. Heute wird der Vorschlag im EU-Parlament in Straßburg diskutiert und soll morgen zu einer Entschließung führen. Im Rat der Mitgliedsländer wurde das Ansinnen mittlerweile begrüßt.

Wie Mitgliedsstaaten im „Rauchverbot im Freien“ umgehen sollen

In den Jahren 2009 und 2019 hatte der Rat bereits Empfehlungen angenommen, die nun von der Kommission überarbeitet wurden. Hintergrund ist der „Plan zur Krebsbekämpfung“, wie Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärt: „Jedes Jahr fordert der Tabakkonsum in der EU 700.000 Menschenleben, darunter zehntausende durch das Passivrauchen. In einer Gesundheitsunion ist es unsere Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere Kinder und junge Menschen vor der Belastung durch Rauch und schädliche Emissionen zu schützen.“ Der Plan: Bis 2040 eine „Generation rauchfrei“ zu erreichen, in der weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Im aktuellen Vorschlag wird den Mitgliedsländern empfohlen, ihre Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf wichtige Außenbereiche auszuweiten.

Dazu gehören Freizeitbereiche im Freien, die von Kindern frequentiert werden, wie öffentliche Spielplätze, Freizeitparks und Freibäder, Außenbereiche von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungsbetrieben sowie Haltestellen und Bahnhofsbereiche. Im „Kleingedruckten“ wurde auch erwähnt, dass man das auch auf Gastgärten ausdehnen könne. Weiters wird ein Schlaglicht auf neue Produkte wie E-Zigaretten oder Kautabak geworfen,

Das darf die EU in Sachen „Rauchverbot“

Vor allem in Boulevardmedien wurde daraufhin verbreitet, die EU plane ein „Rauchverbot im Freien“, die Empörung war groß. Ein APA-Faktencheck belegte, was in Brüssel und Straßburg ohnehin klar war: Zum einen hat die EU in diesem Bereich keine Durchsetzungskompetenz, es kann also gar kein Verbot geben. Ob und wie solche Ideen umgesetzt werden, liegt in jedem Mitgliedsland – zum anderen sind viele dieser Vorschläge in Österreich längst schon umgesetzt. Auch eine Entschließung des EU-Parlaments hat keine bindende Wirkung. Dennoch spricht etwa FPÖ-Abgeordneter Gerald Hauser von einem „Angriff auf Freiheitsrechte und nationale Souveränität“, auch die ÖVP ist gegen den Vorschlag. Abgeordneter Alexander Bernhuber sieht eine „klare rote Linie“: „Da geht es dann wieder um die Definition, was ist eine Haltestelle, wo ist ein Erholungsgebiet?“ Der Text sei grundsätzlich gut, aber die EU-Ebene „der falsche Ort, das zu diskutieren“.