„Glutenfrei“, „Bio“, „Gesund“ – die Werbeaufschriften auf Lebensmitteln versprechen viel, das sehr oft nicht gehalten werden kann. In der EU gibt es einen Rechtsrahmen und Kennzeichnungsvorschriften, doch bei Kontrolle und Umsetzung gibt es noch Luft nach oben, stellte der EU-Rechnungshof nun fest. So ist etwa die Aufschrift „vegan“ oder „vegetarisch“ nicht reglementiert, da es keine EU-weite Definition für solche Erzeugnisse gibt. Im Sinne der Verbraucher, so die Prüfer, sollten Rechtslücken geschlossen und Kontrollen verstärkt werden.

„Anstatt Klarheit zu schaffen, führen Lebensmitteletiketten oft zu Verwirrung; es gibt hunderte verschiedene Kennzeichnungssysteme, Logos und Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsseln müssen“, so Keit Pentus-Rosimannus, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen große Kreativität an den Tag. Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt nicht Schritt, sodass rund 450 Millionen Verbraucher vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind.“

Keine Nährwert-Angaben in Österreich

Nicht nur auf Herstellerseite, auch bei den Vorschriften wurden Mängel festgestellt: Selbst Produkte mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt dürften als „gesund“ oder „nahrhaft“ bezeichnet werden, beispielsweise zuckerhaltige Energieriegel als „High-Protein-Produkte“. Angaben zum Nährwert auf der Vorderseite von Verpackungen wie „Nutri-Score“ oder „NutrInform“ würden nicht in allen EU-Ländern genutzt, da sich keines der Systeme wirklich durchgesetzt habe, heißt es in dem Bericht. Österreich ist demnach eines von 15 EU-Ländern, die keine spezifische Empfehlung bezüglich der Angaben zum Nährwert auf der Vorderseite von Verpackungen haben. Deutschland, Frankreich und die Benelux-Länder empfehlen beispielsweise die Verwendung des „Nutri-Score“-Labels. Der Bericht beinhaltet auch eine Analyse der jährlichen Kontrollen der Lebensmittelkennzeichnung. In Österreich lag laut ERH der Fokus bei mehr als drei Viertel aller Kontrollen auf der Überprüfung der Ursprungskennzeichnung, während andere EU-Länder den Schwerpunkt auf tierische Erzeugnisse oder andere Erzeugnisse legten.

Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu bringen, ihre Kontrollen der freiwilligen Kennzeichnungen und des Online-Einzelhandels zu verstärken, indem sie Leitlinien und Beispiele für bewährte Verfahren bereitstellt. Sensibilisierungskampagnen oder Leitfäden sollten den Verbrauchern helfen, die Lebensmittelkennzeichnung besser zu verstehen.