Von Turbulenzen begleitet war die Abstimmung über eine Verschiebung des bereits 2023 beschlossenen EU-Entwaldungsgesetzes. In letzter Sekunde hatte die EVP, die ursprünglich für das Gesetz gestimmt hatte und mittlerweile dessen Abschwächung fordert, eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, unter anderem um eine Verschiebung um zwei Jahre statt um ein Jahr zu erreichen – sehr zum Missfallen der Befürworter, etwa den Grünen. Der Streit reichte über das eigentliche Thema hinaus, weil derzeit auch das Ergebnis der Hearings für die neuen Kommissare in der Luft hängt und die Mitte-Links-Parteien der EVP eine Annäherung an die Rechtsparteien vorwerfen.

Unmittelbar vor der Abstimmung zog die EVP gleich sechs der Änderungsanträge zurück, begründet wurde das von Chefverhandlerin Christine Schneider damit, dass die Kommission auf dann wurde es turbulent: Das neu installierte Abstimmungssystem im Brüsseler EU-Parlament versagte bei einer Reihe von Abgeordneten den Dienst, sie erhoben laut Einspruch und mussten zum Teil die Geräte wechseln. Schließlich ging alles durch, was am Tisch lag: Der Beginn der Verordnung wird um ein Jahr auf Ende 2025 verschoben, neu hinzukommen soll eine vierte Kategorie für „kein Entwaldungsrisiko“. Unternehmen und Behörden aus derart eingestuften Ländern oder Regionen wären praktisch von den Regeln der Verordnung ausgenommen. „In Ländern mit stabiler oder zunehmender Entwicklung von Waldgebieten ist das Risiko der Entwaldung gemäß der Verordnung unwesentlich oder gar nicht vorhanden. Daher bestehen ernsthafte Zweifel an der Zielausrichtung und der Verhältnismäßigkeit der Verordnung“, wird der Änderungsantrag begründet.

In einer ersten Reaktion zeigten sich österreichischer Bauernbund und ÖVP-EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber sehr erfreut: „Die Umsetzung wurde endlich auf ein realistisches Maß zurückgeholt“, so Bernhuber. Nun müssen sich Kommission und Rat mit der neuen Lage beschäftigen.