An sich längst schon beschlossen, hatte ein neu aufgeflammter Streit um das EU-Entwaldungsgesetz dazu geführt, dass die Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll – heute ist die entsprechende Abstimmung im EU-Parlament in Brüssel angesetzt, doch nun gehen die Wogen erst recht hoch. Grund dafür ist eine Reihe von Abänderungsanträgen, die von der  Europäischen Volkspartei (EVP) eingebracht wurden.

An sich hätte das Gesetz schon mit Jahreswechsel in Kraft treten sollen, doch mehrere Länder, darunter auch Österreich, verlangten eine Verschiebung um 12 Monate. Doch die nun eingebrachten EVP-Anträge sehen eine Verschiebung um 24 Monate vor sowie eine weitere Abschwächung. So wird neben den bisher festgelegten drei Kategorien (Regionen mit  geringem, normalem oder hohem Entwaldungsrisiko und damit einhergehend unterschiedlich starken Auflagen) eine vierte (“kein Entwaldungsrisiko“) eingeführt werden, in der man praktisch von allen Regeln ausgenommen wäre.

Grüne dafür, ÖVP dagegen

„Die Entwaldungsverordnung bietet keinen Mehrwert und schadet der bäuerlichen Arbeit, die wertgeschätzt und nicht durch unnötige Vorschriften torpediert werden sollte“, kritisiert der ÖVP-EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber das Gesetz, das allerdings im Parlament mit überwältigender Mehrheit und auch mit den Stimmen der ÖVP angenommen worden war. Die FPÖ verlangt ein völliges Kippen, Thomas Waitz (Grüne) will das Gegenteil: „Die Abschwächungen sind eine Aushöhlung zu Gunsten der Holzindustrie, die sich aus der Verantwortung stehlen will.“ Das sehen nicht nur NGOs wie Greenpeace oder Südwind so, sondern auch Großkonzerne wie Nestle, Unilever, Mondelez, Mars oder Ferrero, die sich auch gegen weitere Änderungen der Entwaldungsverordnung aussprechen.

Unterstützung finden die Änderungsanträge in der heimischen Waldwirtschaft. „Populistische Behauptungen einzelner NGOs, dass diese notwendige Änderung die Verordnung aushöhlt oder den globalen Waldschutz gefährdet, gehen völlig ins Leere“, so Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich. „An den Verpflichtungen für Importe aus Hoch-Risiko Ländern ändert sich nichts, es geht hier rein um eine Entlastung der Menschen die seit Generationen mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung zum Erhalt und Ausbau der Waldflächen beigetragen haben.“

„Die Waldfläche in Österreich hat seit 1961 um nahezu der Fläche des Burgenlandes zugenommen“, meint auch der Waldverband Österreich in einer Aussendung. „Bei uns gibt es daher das Thema der Entwaldung nicht. Warum sollte man dann völlig sinnlos nachweisen, dass das Holz nicht aus Entwaldung stammt?“

Sorgfaltserklärung

Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam - also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder, Soja, Kakao, Kaffee, Ölpalme oder Kautschuk, genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen.