Es war der dringende Wunsch der EU-Länder, zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Pandemie-Folgen das Beihilfenrecht zu lockern. Staatliche Unterstützungen wurden daraufhin im Dutzend genehmigt, über einen längeren Zeitraum zeigte sich die EU-Kommission großzügig. Nun stellten Prüfer des EU-Rechnungshofes fest, dass gleichzeitig die Kontrollen zurückgefahren wurden und fordern eine Anhebung und bessere Analysen.

Mit 50 Milliarden Euro hat Österreich unter den EU-27 das fünfthöchste Volumen an Covid-19-Beihilfen notifiziert. Spitzenreiter ist Deutschland mit 1.600 Milliarden Euro, gefolgt von Italien (515 Mrd.) und Frankreich (321 Mrd.). Im Zuge der Prüfung wurde beurteilt, wie wirksam die Kommission den EU-Beihilferahmen angepasst hat, um die jüngsten Krisen zu bewältigen und auch wie wirksam sie krisenbedingte staatliche Beihilfen bewertet und überwacht. An sich sind Beihilfen aus Wettbewerbsgründen verboten, um eine Marktverzerrung zu vermeiden.

Ausgaben für Beihilfen haben sich verdreifacht

Die Kommission habe mit der Lockerung auch ihre Fähigkeiten zur Kontrolle gelockert, stellten die Prüfer nun fest. „Die EU muss auch in Krisenzeiten staatliche Beihilfen unter Kontrolle halten, um unseren Binnenmarkt zu schützen und einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten“, so George Hyzler, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen Gewissheit haben, dass die staatlichen Beihilfen tatsächlich nötig sind und kurzfristige Lösungen nicht letztlich den EU-Binnenmarkt gefährden.“ Die Ausgaben für staatliche Beihilfen in der EU haben sich infolge der Pandemie und des russischen Krieges gegen die Ukraine fast verdreifacht: Sie seien von rund 120 Milliarden Euro jährlich in der Zeit vor der Krise auf über 320 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 und fast 230 Milliarden Euro im Jahr 2022 gestiegen. Die Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen als Reaktion auf die Pandemie seien jedoch nicht immer klar definiert oder ausreichend auf die am stärksten betroffenen Unternehmen ausgerichtet gewesen, heißt es in dem Bericht.

Die Kommission habe ihre Verfahren zur Überprüfung der von den Mitgliedstaaten angemeldeten Beihilfen gestrafft, sodass die Fälle schneller geprüft werden konnten. Mitunter seien jedoch Entscheidungen getroffen worden, ohne dass nähere Informationen über die letztlich verwendeten Finanzierungsmechanismen vorgelegen hätten. Während der Krisen habe die Kommission auch die Kontrollen staatlicher Beihilfen zurückgefahren. Zudem verfüge sie bisher über keinen strukturierten Ansatz, mit dem nicht angemeldete Beihilfen aufgedeckt werden könnten. Auch würden staatliche Beihilfen zunehmend für industriepolitische Ziele – etwa zur Stärkung der strategischen Unabhängigkeit der EU und für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft – eingesetzt. Die derzeitigen Beihilfevorschriften der EU seien jedoch komplex und nicht immer in sich stimmig oder ausreichend durch wirtschaftliche Analysen untermauert. Dies könne die Funktion des EU-Binnenmarkts gefährden, da wohlhabendere Länder andere überbieten und somit den Wettbewerb verzerren könnten. Schließlich stellen die Prüfer fest, dass derzeit nicht hinreichend klar ist, wer staatliche Beihilfen erhält. Insbesondere legten die Mitgliedstaaten keine vollständigen und zuverlässigen Daten über die tatsächlich gewährten Beihilfen vor. Dies schränke die Kontrolle der Beihilfen durch die EU-Kommission ein.

19,7 Milliarden österreichische Beihilfen

Für Österreich lagen die tatsächlich gemeldeten nominellen Ausgaben für Covid-Beihilfen Ende 2022 bei 19,7 Milliarden Euro. Die Covid-bezogenen Beihilfen in Österreich beliefen sich Ende 2021 auf 3,6 Prozent des BIP 2020 und 2021, der BIP-Verlust in diesen Jahren auf 6,5 Prozent. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat den BIP-Verlust mit Beihilfen überkompensiert (z.B. Deutschland, Polen oder Finnland).

Wie im Bericht ausgeführt wird, nutzt Österreich nach wie vor den befristeten Beihilfenrahmen zur Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels. Zuletzt wurde im Juni 2024 die Sonderrichtlinie Bodenbewirtschaftung zur Abfederung von anhaltenden Auswirkungen der derzeitigen Krise und Herausforderungen im Agrarsektor unter diesem Beihilferahmen notifiziert und im Juli 2024 genehmigt.