Die alleinstehende Bäuerin Frieda Haubenhofer (63) hatte länger nichts mehr von sich hören lassen und war nicht erreichbar. Einer Freundin kam das verdächtig vor, sie meldete das beim Gendarmerieposten. Ein Beamter hielt Nachschau im Bauernhaus der Frau in Kaindorf bei Hartberg. Dort fand er ihre schrecklich zugerichtete Leiche mit offensichtlichen Kopfverletzungen, gefesselt auf dem Fliesenboden im Badezimmer, zwischen Badewanne und Heizkörper.
Unverständnis über gerichtsmedizinisches Gutachten
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten sorgte für Unverständnis unter Mordermittlern: Darin wurde ein Selbstmord in verwirrtem Zustand nicht ausgeschlossen, ein autoerotischer Unfall wahrscheinlich genannt. Nichts am Tatort sprach für diese Version. Nachdem sich auch die Kleine Zeitung damit kritisch auseinandergesetzt hatte, ordnete die Staatsanwaltschaft Graz eine zweite Obduktion an. Diesmal obduzierte der Chef der Grazer Gerichtsmedizin, Wolfgang Maresch, persönlich. Sein eindeutiges Urteil: Haubenhofer war Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.
Nach der Gewalttat wurden zahlreiche Personen überprüft, Monate vergingen. Dann setzten sich die Kriminalisten mit einer Information auseinander, die zu einem Durchbruch führen sollte. Sepp Gruber, damals junger Gendarm am Posten Hartberg, besuchte nahezu täglich seine Eltern in Kaindorf. Dabei fielen ihm mehrmals zwei junge Männer auf, die ihm als Kleinkriminelle bekannt waren. Er hatte sie mehrmals beim Autostoppen vor dem Haus des späteren Opfers gesehen.
Das Opfer wollte ihnen Wurstsemmeln holen
Die Ermittler konzentrierten sich nun auf diese beiden Männer: den 22-jährigen Franz E. und den 18-jährigen Siegfried K. Beide wohnten im Raum Hartberg, beide arbeiteten im Grazer Stadtpark am Straßenstrich. Zu ihrem Kundenkreis zählten prominente Persönlichkeiten, die von den beiden erpresst wurden. Im März 1988 wurden sie verhaftet. Im Verhör belastete E. seinen Kumpel K. schwer.
Seiner Aussage nach wollten die beiden Frieda Haubenhofer ausrauben. Sie hätten bei der Frau geläutet und sie um Essen gebeten. Sie habe ihnen Wurstsemmeln holen wollen, Siegfried K. sei ihr aber ins Haus gefolgt. Als Franz E. Schreie gehört habe, sei er ebenfalls ins Haus gelaufen und habe das regungslose Opfer gesehen. Gemeinsam hätten sie die Frau gefesselt und ins Bad geschafft. Ob Haubenhofer da noch gelebt hatte, blieb unklar. Auch vor dem Untersuchungsrichter blieb Franz E. dabei. Allerdings wurde er in U-Haft genommen, Siegfried K., der alle Vorwürfe bestritt, wieder freigelassen.
Urteil nur wegen Mittäterschaft
Anfang Mai 1989 musste sich E. wegen Beteiligung am Raub mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Das Urteil: acht Jahre Gefängnis. Siegfried K. war als Zeuge geladen. Er verwickelte sich bei seiner Aussage derart in Widersprüche, dass er noch im Gerichtssaal festgenommen wurde. Noch im selben Monat wurde ihm der Prozess gemacht. Diesmal war Franz E. als Zeuge geladen – und überraschte mit seiner Aussage: Alles, was er bisher behauptet habe, sei falsch und unter Druck der Kriminalisten zustande gekommen.
Deshalb sprachen die Geschworenen Siegfried K. nur wegen Erpressung seiner Kunden schuldig. Er erhielt acht Monate Gefängnis. Bis heute sind im Fall viele Fragen offen. Sicher ist nur, dass Frieda Haubenhofer erschlagen wurde. Und dass für die Tat niemand verurteilt wurde.