Finnland kann legal „Pushbacks“ umsetzen: Ab heute ist das „Ausnahmegesetz“ in Kraft, welches die Verfassung in einem Punkt aushebelt: Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, gilt an den acht Grenzübergängen zu Russland nicht mehr. Russische Behörden haben im vergangenen Jahr Migranten aus Afrika und Nahost gezielt an die finnische Grenze geleitet, worauf die Führung in Helsinki die Übergänge schließen ließ und schließlich mit der Gesetzesänderung reagierte. Die Mitte-rechts-Regierung unter Petteri Orpo argumentiert mit der Sicherheit des Landes. Russland nutze die Migranten als Waffe, als Maßnahme in seinem hybriden Krieg gegen Europa.

Nach „äußerlich erkennbaren Tatsachen“, so ein leitender finnischer Grenzbeamter, wolle man nun herausfinden, ob jemand wirklich verfolgt werde und Anrecht auf Asyl habe oder nicht. Wer durchfällt, wird direkt abgeschoben. Kritiker nennen dies „Pushback“ – das unmittelbare Abweisen an der Grenze.

Das verstoße gegen Menschenrechte, so Rechtsexperten sowie das Linksbündnis, die Grünen und ein Teil der Sozialdemokraten, welche gegen die Novelle gestimmt haben, die die finnische Verfassung für die Zeit von einem Jahr aushebelt. Die nötige Fünf-Sechstel-Mehrheit im Parlament konnte so nur knapp erreicht werden. Das Bedrohungsgefühl durch Russland ist deutlich – mittlerweile bejahen 82 Prozent der Finnen die Nato-Mitgliedschaft. Doch wie es mit der Zustimmung der EU-Kommission aussieht, ist ungewiss. Asylrecht ist auch EU-Recht und kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden. Eric Mamer, Sprecher der Kommission, kündigte an, das Gesetz werde geprüft. Finnland argumentiert, dass es noch keine EU-Rechtsprechung gegen Hybridmaßnahmen gebe und so der Anspruch auf Asyl verändert werden müsse.

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