Eine dichte Rauchwolke verdeckt die Trümmer. Die Bilder aus der Ukraine, die aktuell um die Welt gehen, sind bedrückend. Russland hat bei einem Raketenangriff auf Kiew auch ein Kinderkrankenhaus getroffen. International hagelte es daraufhin harsche Kritik. „Wir werden Russlands feigen und verwerflichen Angriff auf das Krankenhaus anprangern“, sagte die britische UN-Botschafterin Barbara Woodward auf X. Klar ist: Auch im Krieg gibt es Regeln.

Zivile Ziele sind tabu

Das humanitäre Völkerrecht schreibt vor, dass Konfliktparteien jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterscheiden müssen. Konkret heißt das: Angriffe auf zivile Infrastruktur – zum Beispiel Krankenhäuser, Kirchen, Schulen oder Hilfsmissionen – sind nicht erlaubt.

Und: „Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens und ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit.“ Während also militärische Ziele von Kriegsparteien angegriffen werden dürfen, sind Angriffe auf zivile Ziele zu unterlassen.

Wer gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt und dennoch zivile Infrastruktur angreift, kann als Kriegsverbrecher geahndet werden. Das wäre für Russland nichts Neues. Seit Beginn des Krieges hat Wladimir Putins Armee immer wieder Zivilisten, Krankenhäuser oder auch Hotels mit Raketen beschossen.

Dramatische Bilder in Kiew

Gegen Putin liegt ohnehin bereits ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (StGH) in Den Haag vor. Ihm wird vorgeworfen, Tausende ukrainische Kinder nach Russland verschleppt zu haben. Sollte Putin eines der 123 Länder betreten, die dem IStGH angehören, müsste ihn die Polizei festnehmen. Österreich gehört dazu, Russland und die USA nicht.