Allein im Budgetzeitraum 2014 bis 2020 machten die Kohäsionsausgaben der EU, die in nachhaltige Aufbauprojekte in den Mitgliedsländern fließen und mit denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb der EU abgebaut werden sollen, 409 Milliarden Euro aus, nach dem Agrarbereich ist das der größte Budgetposten. Die Österreicherin Helga Berger hat als Mitglied des EU-Rechnungshofes nun eine Prüfung dieses Bereichs geleitet und kam zu ähnlichen Ergebnissen wie in vorangegangenen Berichten: Bei der Kohäsion sind die Fehlerquoten durchwegs höher als in anderen Haushaltsbereichen und die Kontrollsysteme auf Seiten der EU sind nicht scharf genug.

„Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten Hand in Hand, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der EU-Kohäsionspolitik zugutekommen. Sie müssen jedoch mehr tun, um Mittel auch im Sinne der Gesetze auszugeben“, so Helga Berger. „Es sind zwar viele Akteure am Spielfeld, aber die Ergebnisse stimmen nicht.“ Die Kontrollen seien unzureichend, die Kommission habe die Möglichkeiten nicht ausgenutzt. In den mehrjährigen EU-Haushaltszyklen 2007–2013 und 2014–2020 ist die bei den Kohäsionsausgaben insgesamt festgestellte Fehlerquote zwar von 6 auf 4,8 Prozent zurückgegangen, lag aber jedes Jahr über dem zulässigen Schwellenwert von 2 Prozent, 2022 erreichte sie mit 6,7 Prozent einen Höchstwert, wobei man im Rechnungshof klarstellt: diese Quote ist nicht gleichzusetzen mit Betrug oder verschwenderischer Entwicklung, sie ist eine Schätzung der Ausgaben, die eben nicht im Einklang mit den Vorschriften verwendet werden.

In den letzten Jahren, so heißt es im Bericht, seien die meisten Fehler bei den Kohäsionsausgaben dadurch zustande gekommen, dass Ausgaben und Projekte nicht förderfähig waren und die Mittelempfänger die Vorschriften für staatliche Beihilfen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten hätten. Die EU-Prüfer haben drei Hauptursachen für Fehler identifiziert: Mängel bei der Verwaltung (darunter unangemessene Entscheidungen und unwirksame Kontrollen durch die Verwaltungsbehörden), fahrlässige oder vermutlich vorsätzliche Verstöße gegen Vorschriften durch die Mittelempfänger sowie Probleme bei der Auslegung der Vorschriften.

Helga Berger, Österreichs Mitglied im EU-Rechnungshof in Luxemburg
Helga Berger, Österreichs Mitglied im EU-Rechnungshof in Luxemburg © Europäischer Rechnungshof

„Die EU-Kommission muss und soll sich auf das verlassen können, was auf Ebene der Mitgliedstaaten passiert, aber das ist nicht der Fall“, sagte die Österreicherin Helga Berger, das für die Analyse zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einem Pressegespräch am Montag in Brüssel. Die Fehlerrate habe sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert, aber „die Kommission unterschätzt die Fehlerrate“. Die EU-Staaten müssten „mehr Fehler aufdecken und verhindern“. Die Kommission greift laut Berger auch nicht streng durch: Bisher wurden beanstandete Auszahlungen zwar umgeschichtet, aber noch kein Mitgliedsland musste Gelder wieder nach Brüssel zurückzahlen.

Schwachstellen in Österreich

In Österreich standen laut Rechnungshof für den Zeitraum 2014-2020 EU-Mittel aus dem FEAD, dem ESF und dem EFRE in Höhe von insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Ende 2023 waren davon fast 90 Prozent abgerufen. Der Hof hat eines dieser Programme (ESF) im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung 2021 untersucht. Bei dieser Prüfung wurden zwar keine quantifizierbaren Fehler festgestellt, allerdings Schwachstellen in der Arbeit der Prüfbehörde. Ein weiteres Mal wurde Österreich 2022 geprüft, ein Programm aus der Territorialen Zusammenarbeit, bei dem eine österreichische Stelle die Aufgaben der Prüfbehörde wahrnahm. Auch für diesen Fall wurden, wie es heißt, „Schwachstellen in der Prüfarbeit“ festgestellt.

Die Kommission hat die Fehlerrate für zwei von insgesamt 13 Abrechnungen als wesentlich eingestuft. Die höchsten Fehlerquoten wiesen hier Griechenland und Italien sowie Deutschland auf, die niedrigste mit jeweils Null Estland, Finnland und die Niederlande.