In Halle hat am Montag der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke begonnen. Der Angeklagte wollte zum Auftakt der Verhandlung des Landgerichts Halle nicht gefilmt oder fotografiert werden. Höcke soll im Dezember 2023 im thüringischen Gera die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung animierte, den Spruch zu vervollständigen.
Höckes Verteidiger beantragten die Einstellung des Verfahrens. Noch vor Verlesung der Anklage bezweifelten sie in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde „völlig einhellig öffentlich vorverurteilt“ und dadurch in seinen Rechten verletzt.
Der Vorsitzende Richter Jan Stengel ließ die Staatsanwaltschaft im Anschluss die Anklage verlesen. Danach wurde der Prozess für eineinhalb Stunden unterbrochen, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten.
Höcke: Parole „nicht gekannt“
Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.
Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.