Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke steht ab Donnerstag in Halle vor Gericht. Er soll in zwei Reden eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Vor Beginn des Prozesses hatte der frühere Geschichtslehrer erklärt, er habe nicht gewusst, worum es sich bei der Losung handle.
Demonstrationen werden erwartet
Bei der Landtagswahl am 1. September will der 52-Jährige als Spitzenkandidat der AfD Thüringen antreten. Diese wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Konkret geht es um die SA-Parole „Alles für Deutschland!“. Höcke soll sie einmal in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet und bei einer zweiten Rede in Gera (Thüringen) sein Publikum mit Gesten dazu animiert haben, den ersten, von ihm gesprochenen Teil der Losung mit dem Wort „Deutschland“ zu komplettieren.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Zum Auftakt des Prozesses werden in Halle auch Demonstrationen erwartet.