Beim großen Ziel, bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf europäischen Straßen auf null zu reduzieren, fahnden EU-Kommission und die Parlamentarier seit Längerem nach Schwachstellen in bestehenden Systemen. Was kann man besser machen? Nun wurden sie bei einem Missstand fündig, der den meisten, die im europäischen Straßennetz unterwegs sind, geläufig ist: Fast immer ist es so, dass ein Führerscheinentzug nach einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt nur im Land greift, in dem sich alles zugetragen hat, nicht aber in anderen Ländern bzw. im Heimatland. Ein Vertreter kann also etwa nach einer Geisterfahrt in Deutschland dort ein Fahrverbot bekommen, in Österreich würde das aber nicht gelten.