Kaum ein Agrar-Rat in Brüssel, bei dem in letzter Zeit nicht auch der Umgang mit den Wölfen ein Thema gewesen wäre. Zwar herrscht inzwischen ein breiteres Verständnis in den EU-Ländern dafür, dass in der Sache Handlungsbedarf besteht, doch der Weg zu neuen Regeln ist ein weiter. Vor wenigen Tagen erst hatte die EU-Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Argumente von Tierschützern gestützt, wonach das Land Tirol den Abschuss eines bestimmten Tieres nicht hätte freigeben dürfen. Die EU-Kommission hat den Vorschlag gemacht, angesichts der wachsenden Population den Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, doch das ist nicht einfach.
Beim Ministerrat in Brüssel sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP), mit Blick auf Tirol und seine „kleinstrukturierte Almwirtschaft“ seien alternative Herdenschutzmaßnahmen ökonomisch nicht vorstellbar. Die Betroffenheit in Europa sei groß. Zuständig sind jedoch nicht die Agrar-, sondern die Umweltminister. Diese müssten sich zunächst auf eine Änderung des Schutzstatus einigen. Danach wäre eine Änderung der „Berner Konvention“ nötig; ein schwieriges Unterfangen, sind doch darin mittlerweile 51 Staaten (also auch viele Länder außerhalb der EU) vertreten. Die nächste Zusammenkunft ist für Dezember geplant.
Kritik von den Grünen
Auf wenig Verständnis stößt das alles bei Naturschützern und Grünen. Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei: „Eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes ist reiner Populismus. Landwirtschaftsminister Totschnig hat die Möglichkeit, über die nationalen GAP-Förderungsschienen Maßnahmen für eine friedliche Ko-Existenz zu setzen und Bergbauern ernsthaft zu unterstützen.“ Es sei eine „populistische Diskussion vor der EU-Wahl“.