Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde hat am Montag eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Papier mit dem Titel Fiducia supplicans (Deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.
Die Erklärung trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.
Verständnis „erweitert und angereichert“
In dem Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus „erweitert und angereichert“ habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, „Paare in regelwidrigen Situationen und Paare desselben Geschlechts zu segnen, ohne damit ihren Status offiziell zu bestätigen oder die seit jeher gültige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu ändern“.
Reaktion aus Kärnten
Die Entscheidung stellt eine bedeutende Änderung dar. Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde erklärt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber „in sich nicht in Ordnung“. Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.