Das bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Fink der APA nach einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" am Mittwoch. Damit ist gegen Land Tirol und Bund in der Causa nichts mehr am Landesgericht Innsbruck anhängig.
Mögliches Behördenversagen
Bei den Klagen war es um mögliches Behördenversagen bei der Ausbreitung der Corona-Pandemie gegangen. In der Dauercausa lag seit 1. Juni 2023 eine richtungsweisende Entscheidung des OGH vor. Das Höchstgericht hatte darin Amtshaftungsansprüche eines deutschen Touristen gegen die Republik verneint. Dieser war im März 2020 während eines Aufenthalts in dem Tiroler Wintersportort offenbar mit dem Coronavirus angesteckt worden. Der OGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die der Behörde im Epidemiegesetz auferlegten Handlungspflichten "ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezwecken" müsse. Und offenbar nicht den Schutz des Einzelnen. Auch sah der OGH in einer "unrichtigen Information" des Landes Tirol vom 5. März 2020 zu einem erkrankten Fluggast am Weg von München nach Island keinen Ansatzpunkt für eine mögliche Haftung. Die Information sei "im Konjunktiv gehalten" und "vage formuliert" gewesen. Der OGH gab Rekursen der Finanzprokuratur gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts, des Oberlandesgerichts Wien (OLG), Folge.
Juristisch ausgestanden ist die Causa indes bundesweit noch nicht. Noch seien Verfahren gegen den Bund beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängig, in einzelnen Fällen werde noch auf Urteile gewartet, so Peter Kolba, Präsident des Verbraucherschutzvereins (VSV) zur APA. Mittlerweile lägen 50 rechtskräftige OGH-Entscheidungen vor. Die Kläger hätten hier die Möglichkeit, binnen drei Jahren eine Staatshaftungsklage einzubringen. Laut Rechtsmeinung des VSV hätte der OGH den Fall nämlich wegen der Frage der Anwendbarkeit der Grundrechtecharta dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen müssen. Der VSV prüfe nun, ob die Rechtsschutzversicherungen eine Muster-Staatshaftungsklage finanzieren würden. Einzubringen wäre eine solche laut Kolba beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Keine Konsequenzen
Bereits seit längerem stand unterdessen fest, dass die Causa Ischgl strafrechtlich ohne Konsequenzen bleibt. Einst hatten sich in der Causa fünf Personen strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt gesehen. Dem Vernehmen nach handelte es sich dabei um den Tiroler Landesamtsdirektor Herbert Forster, den früheren Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß, den Ischgler Bürgermeister Werner Kurz sowie zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft. Letztlich wurden aber keine Anklagen erhoben. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hatte es in der Begründung unter anderem geheißen. Daraufhin kündigte der Verbraucherschutzverein (VSV) an, einen Fortführungsantrag zu stellen, der aber letztlich auch ohne Erfolg blieb.
Großer Covid-Ausbruch
In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie im März 2020 zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Rund 11.000 Ansteckungen hatten sich auf den Skiort zurückführen lassen, der mitsamt Umgebung vorübergehend unter Quarantäne gestellt worden war. Die Ansteckungen sollen vor allem in Après-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Der VSV hatte den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020 unterstellt.