Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt. Dem einstigen Vizekanzler der türkis-blauen Regierung war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying.
"Unschöne" Intervention
Strache und Stieglitz waren im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche erfolgten nämlich im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert – dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen.
Verfahren wurde "hervorragend geführt"
In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: "Warum spendet jemand einer politischen Partei?" Dies geschehe etwa auch bei anderen Anliegen, wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein "Networker", schlussfolgerte das OLG weiter.
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wen sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls "hervorragend geführt" worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.
Strache zeigt sich erleichtert
Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: "Ich habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt." Gegen ihn sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache und Stieglitz gilt die Unschuldsvermutung.
Zweiter Freispruch für Strache in dem Jahr
Strache ist bereits im sogenannten Prikraf-Prozess freigesprochen worden. Damals hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen. Der Prozess rund um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen. Neben Strache war auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller rechtskräftig freigesprochen worden. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption.