Der Untersuchungsausschuss zum Angriff auf das US-Kapitol hat wie angekündigt Ex-Präsident Donald Trump vorgeladen. Er soll bis zum 4. November eingeforderte Unterlagen aushändigen und ab dem 14. November für eine mehrtägige Befragung unter Eid zur Verfügung stehen, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Schreiben hervorging. Unklar ist, ob Trump der Vorladung folgen oder dagegen vorgehen wird. Seine Anwälte kündigten am Freitag zunächst an, das Dokument zu prüfen.
Anhänger Trumps hatten das US-Parlamentsgebäude am 6. Jänner 2021 erstürmt - direkt nach einem Auftritt des Republikaners. Der damalige Präsident wiegelte die Menge dabei abermals mit falschen Behauptungen auf, dass ihm der Sieg gegen Herausforderer Joe Biden bei der Wahl im November 2020 durch Betrug gestohlen worden sei. Er rief seine Anhänger auf, zum Protest vor das Kapitol zu ziehen, wo gerade der Wahlsieg Bidens offiziell besiegelt werden sollte. Fünf Menschen starben als Folge des Angriffs.
Telefondaten und Signal
Der Ausschuss des Repräsentantenhauses will von Trump unter anderem Daten zu allen Telefonanrufen, SMS-Nachrichten und Kommunikation über den Chatdienst Signal am Tag des Angriffs haben. Auch soll er offenlegen, mit wem er in den Tagen über den Ausgang der Präsidentenwahl kommuniziert hat. Speziell wollen die Abgeordneten über alle Dokumente seit dem 1. September Bescheid wissen, in denen die "Proud Boys" und die "Oath Keepers" erwähnt wurden - zwei rechte Gruppen, die sich gewalttätig an der Attacke beteiligten.
Die am Freitag veröffentlichte Vorladung könnte ein symbolischer Schritt bleiben. Denn es gibt zwar ein Verfahren, um säumige Zeugen wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht zu bringen. Doch dem Ausschuss läuft die Zeit davon.
Zeichen stehen gut für Republikaner
Im November wird ein neues Repräsentantenhaus gewählt. Bis zum Jahresende - bevor im Jänner das neugewählte Abgeordnetenhaus seine Arbeit aufnimmt - muss der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen haben. Und Umfragen zufolge stehen die Chancen gut, dass die weitgehend zu Trump stehende Republikanische Partei bei der Wahl die Mehrheit erreicht. Dann dürften weitere Untersuchungen zu dem Angriff vom Tisch sein.
Wenn Trump der Vorladung nicht folgt, könnte der Ausschuss ihn vor Gericht zerren. Allerdings wäre das vermutlich ein monatelanges Verfahren, für das keine Zeit bleibt. Der andere Weg wäre, Trump wegen Missachtung des Kongresses beim Justizministerium anzuzeigen. Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon zum Beispiel wurde deswegen bereits verurteilt und soll für vier Monate ins Gefängnis. Allerdings folgte das Ministerium bisher nur zwei von vier Anzeigen des Ausschusses.
Kann Aussage verweigern
Trump kann zunächst seine Anwälte gegen die Vorladung vor Gericht schicken. Und selbst wenn Trump der Aufforderung folgen sollte, kann er die Aussage verweigern, zum Beispiel um sich nicht selbst zu belasten. Von diesem Recht hatten bei Befragungen durch den Ausschuss mehrere seiner Vertrauten Gebrauch gemacht.
Der Ausschuss betonte in seiner Vorladung, man sei sich darüber im Klaren, dass die Vorladung eines Ex-Präsidenten ein "bedeutender und historischer" Schritt sei. Zugleich betonten der demokratische Ausschusschef Bennie Thompson und seine republikanische Vize Liz Cheney, Trump sei der "erste und einzige" US-Präsident gewesen, der versucht habe, ein Wahlergebnis auszuhebeln und eine friedliche Amtsübergabe zu verhindern.
Der Ausschuss verwies auch darauf, dass unter anderem Theodore Roosevelt (1901-1909), Harry Truman (1945-1953) und Gerald Ford (1974-1977) als Ex-Präsidenten vor dem Kongress ausgesagt hätten. Pointiert brachten die Abgeordneten ein Roosevelt-Zitat ein, wonach ein Ex-Präsident lediglich ein US-Bürger wie jeder andere sei und es seine Pflicht sei, einer Vorladung des Kongresses zu folgen.
Die von Trump beauftragte Anwaltskanzlei Dhillon Law Group kritisierte, dass der Ausschuss die Vorladung öffentlich machte. Das widerspreche juristischen Normen, sagte ein Vertreter der Website "Politico". Man prüfe das Dokument nun.