Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) will die an den Entwürfen für die neuen Lehrpläne geübte Kritik ernst nehmen. "Es gibt viele - positive, negative Stellungnahmen. Wir werden diese Stellungnahmen sorgfältig sichten", sagte der Minister am Mittwoch nach dem Ministerrat. Tags zuvor hieß es seitens der Pflichtschullehrergewerkschaft, die Entwürfe seien teils "unleserlich verfasst" und in der Praxis nicht umsetzbar, Kritik kam auch von den AHS-Lehrern.
Polaschek verwies im Pressefoyer nach der Regierungssitzung darauf, dass "sehr viel Experten", auch Lehrer und Lehrerinnen, an den Lehrplänen für die Volks- und Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe mitgearbeitet hätten. Auch habe es eine lange Begutachtungsfrist von zehn Wochen gegeben, betonte er. "Dass es nicht nur Zustimmung gibt, ist klar." Man müsse schauen, welche Standesvertretungsgruppen welche Kritik geäußert habe, "wir nehmen es jedenfalls ernst".
Kritik nachvollziehbar
Der emeritierte Bildungswissenschafter Stefan Hopmann kann die Kritik der Lehrer nachvollziehen: "Ich habe selten ein so überfrachtetes, mit Erwartungen völlig überzogenes Dokument gesehen", meinte er im Ö1-"Morgenjournal" zu den Lehrplänen. "Wenn man ernsthaft unterrichten wollte,(....) was da alles aufgeführt wird, würde man von Hölzchen auf Stöckchen springen und nie dazu kommen, irgendetwas etwas ernsthaft zu bearbeiten."
"Lyrik im ersten Teil"
Die vorgegebenen Ziele könnten in der Realität nie erreicht werden, meinte Hopmann. "Die Lyrik im ersten Teil des Lehrplans" sei "weit überschießend":"Da wird eine Riesenerwartungshaltung aufgebaut, die mit täglichem Unterricht wenig bis gar nichts zu tun hat." Er plädierte daher dafür, das Regelwerk "auf ein Maß zurechtzustutzen, das auch mit der Schulrealität zu tun hat" und aus der Fülle an Themen jene Teilbereiche auszuwählen, die realistisch auch im Unterricht behandelt werden können.
Die neuen Lehrpläne für alle Fächer der Volksschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe werden seit 2018 erarbeitet und sollen ab 2023/24 gelten. Technisch sind sie Verordnungen, die vom jeweiligen Bildungsminister erlassen werden.