Die nächsten drei Tage wird der Nationalrat noch einmal vor der Sommerpause zusammenkommen und Beschlüsse fassen. Darunter: Das neue Parteiengesetz, das die Finanzierung von Parteien und deren Kontrolle weniger korruptionsanfällig machen soll. Dafür wird es nun doch eine Zweidrittelmehrheit geben. Nötig wäre die Verfassungsmehrheit zwar nicht, der breite Konsens stärkt allerdings das Gesetz. Dass der zustande kommt, war ein Ringen bis zuletzt.
Die SPÖ hatte nämlich zuletzt gefordert, die neue Regel zur Bestellung des Rechnungshofpräsidenten oder der Rechnungshofpräsidentin mittels Zweidrittelmehrheit schon in der aktuellen Amtsperiode umzusetzen – und damit den Job von Margit Kraker neu auszuschreiben. Darauf besteht sie nun nicht mehr.
Der stellvertretende Klubobmann der SPÖ, Jörg Leichtfried, ortet im Nachhinein ein großes Missverständnis: "Es ist völliger Unfug, dass wir Kraker absetzen wollten", sagt er – im Gegenteil: "Ich habe angemerkt, dass es Sinn machen würde, dass die amtierende Präsidentin auch mit Zweidrittelmehrheit ausgestattet wird, um Schutz zu haben", erklärt er. Die SPÖ hätte Kraker selbstverständlich ihre Stimme gegeben. Womöglich hätte es diffuse Ängste gegeben, dass die ÖVP sie nicht bestätigt, so Leichtfried. Er selbst will daran allerdings nicht glauben.
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Die Eckpunkte des neuen Gesetzes
Laut dem neuen Gesetz soll der Rechnungshof künftig bei einem "begründeten Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes diesem selbst nachgehen dürfen. Die Spitze des Rechnungshofs wird ab dem nächsten Mal nach einem öffentlichen Hearing vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit bestimmt. Parteien werden nunmehr auch ihr Vermögen und ihre Schulden vorlegen müssen, Wahlkampfkosten sollen ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt präsentiert werden. Bei Parteispenden ist ab 500 Euro der Gönner zu nennen, anonyme Gaben sind nur noch bis 150 Euro möglich und fallen auch nicht mehr unter den Spendenbegriff.
Ferner wird ein Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und Parteiakademien verankert. Auch eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht für in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten für Bund, Länder und Gemeinden soll kommen – es sei denn besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte stehen entgegen.
FPÖ und Neos stimmen nicht mit
Darin sieht Leichtfried eine grobe Lücke: "Die Inserate des Bauernbunds, die Causa Seniorenbund Oberösterreich oder die Inserate des Wirtschaftsbundes in Vorarlberg sind dadurch nicht abgedeckt", sagt er. Die SPÖ wolle daher bis zur Beschlussfassung am Donnerstag weiter verhandeln.
Auch die Neos werden dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen – ihnen gehen die Regelungen nicht weit genug. Das argumentiert auch die FPÖ, die das Gesetz "zahnlos" findet. Generalsekretär Michael Schnedlitz kritisiert, dass die Parteienfinanzierung über Spiegelvereine stattfinden könne. "Man will hier schlicht ein korruptes System auf legale Beine stellen", sagt Schnedlitz. Die FPÖ fordert "ein gänzliches Spendenverbot, ein Aus der Finanzierung mittels Umgehung durch Vereine sowie eine Zweidrittelmehrheit für Wahl, aber auch Abwahl des Rechnungshofpräsidenten".