Viel ist spekuliert worden über den bisher geheimen Gas-Notfallplan der Regierung. Nun hat Energieministerin Leonore Gewessler die Katze zumindest teilweise aus dem Sack gelassen. Wichtigste Botschaft: Auch im schlechtesten Fall, also wenn das Gas aus Russland ganz ausbleibt, müssen Haushalte nicht zwangsweise Gas einsparen. Es wird nur dringend an sie appelliert, es trotzdem (freiwillig) zu tun.
Anders die Industrie: Sie muss sich auf Liefereinschränkungen einstellen. Derzeit herrscht (seit Ende März) „nur“ die Frühwarnstufe, es gibt daher noch gar keine echten Einschnitte. Die Maßnahmen beschränken sich auf einen Krisenstab, verstärkte Einspeicherung von Gas und die Überwachung der Gasflüsse durch die Gasnetzfirma AGGM (Austrian Gas Grid Management).
Alarmstufe
Zweite Stufe wäre die Alarmstufe - sie tritt bei „konkreten Anzeichen für eine Einschränkung der Gasversorgung“ in Kraft. Das wäre der Fall, wenn russische Lieferausfälle anderweitig nicht mehr ersetzt werden können und daher die Versorgung und die Einspeicherziele gefährdet sind.
Große Gasverbraucher müssen dann täglich ihren geplanten Gasbedarf der Energiebehörde E-Control melden. Ein eigenes System für die Gasverteilung im Krisenfall (namens FlexMOL für „flexible Merit Order List“) würde aktiviert. Unternehmen würden aufgefordert, aber nicht verpflichtet, Gas zu sparen oder durch andere Energieträger zu ersetzen.
Notfallstufe
Sollte Russland die Gasversorgung ganz einstellen, käme die „Notfallstufe“ in Gang. Dadurch bekommt die Regierung in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats und dem Energielenkungsbeirat weitreichende Kompetenzen für Eingriffe in den Gasmarkt.
Betroffen wären zunächst rund 35 große Industriebetriebe (nämlich jene, die pro Stunde mehr als 50.000 Kilowattstunden Erdgas verbrauchen und keine Kraftwerke oder sonstige sensible Produzenten sind). Sie müssten im gleichen Ausmaß den Gasbezug drosseln: Per Energielenkungsverordnung wird ein Prozentsatz festgelegt. Das soll laut den Plänen reichen, um notfalls auch einen längerfristigen Versorgungsengpass zu überbrücken.
7500 Verbraucher betroffen
Reicht das nicht, wird als letzte Stufe auch der Gasbezug für mittelgroße Verbraucher eingeschränkt, nämlich für rund 7.500 Unternehmen mit einem Gasverbrauch von über 400.000 Kilowattstunden pro Jahr. Oberstes Ziel bleibe stets die Versorgung der Haushalte und sozialer Dienste wie Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten.
Von Ernst Sittinger