Der Entwurf zum neuen Parteiengesetz sieht vor, dass der Rechnungshof die Rechenschaftsberichte der Parteien nicht mehr (wie bisher) nur „kontrollieren“ kann, sondern er darf künftig auch eigenständig die Gebarung der Parteien prüfen. Dies sei ein "lange erwarteter Fortschritt", schreiben die RH-Prüfer nun in einer Stellungnahme. Zugleich regen sie weiter gehende Formulierungen an, um keinen Raum für Umgehungen zu lassen.