Was bei der ersten Corona-Pressekonferenz des neuen Kanzlers sofort auffällt, sind die Anordnung der Dinge, der Stil, die Tonalität. Zwar hängen am Christbaum immer noch ein paar türkise Kugeln. Statt sich hinter meterhohen Plexiglasscheiben, die die TV-Kameraleute wegen der Spiegelung zur Verzweiflung gebracht haben, einzeln aufzustellen, nehmen Kanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, der Chef der LH-Konferenz Günther Platter und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig an einem länglichen Tisch Platz – getrennt durch Plexiglas. Erstmals gehört dem virologischen Quintett mit Epidemiologin Eva Schernhammer auch eine Frau als Expertin an.
Nehammer bedankt sich per Du bei Mückstein und Ludwig und schließt in den Dank auch die Opposition, etwa FPÖ-Chef Herbert Kickl, den er am Vortag doch noch getroffen hatte, ein. Auch in der Rhetorik unterscheidet sich der Kanzler von seinen beiden Vorgängern. „Das Virus verschafft uns eine Atempause“, erklärt Nehammer. Will heißen: „Die nächste Welle kommt bestimmt“, wie es Ludwig später formuliert. Kein Ende am Licht des Tunnels, weder für Geimpfte noch für Genesene. Der ÖVP-Chef stellt außerdem der Wirtschaft die Rute ins Fenster. Sollten sich Handel oder Gastronomie nicht an die Spielregeln halten, müsse die Coronahilfe zurückgezahlt werden. Und nicht nur das. „Wenn sich nicht alle an die Regeln halten, werden wir die Maßnahmen wieder verschärfen.“ Von beschwichtigenden Formulierungen keine Spur.
Der Coronagipfel, dem auch die Landeshauptleute beigewohnt haben, war deutlich von der Angst vor der Omikron-Variante geprägt. „Die Pandemie lässt keine Versprechen zu“, so Mückstein. Schernhammer versichert, die beschlossenen Öffnungsschritte seien „vertretbar, allerdings mit Vorsicht“. Nehammer spricht von „Öffnungsschritten mit Sicherheitsgurt“.
Kommentar von Michael Jungwirth
Was nun ab Sonntag gilt
1 Lockdown-Ende. Schon am Sonntag endet der Lockdown, allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte bleibt es ungemütlich, es gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Wie lange noch? „Die Leute haben es selbst in der Hand, wenn sie sich impfen lassen“, so Nehammer. Formell gilt der Lockdown jeweils für zehn Tage und wird dann mit Mehrheit im Hauptausschuss verlängert. Rund zwei Millionen Menschen dürften weiterhin die eigenen vier Wände verlassen, wenn sie zur Arbeit fahren, in den Supermarkt gehen, auf die Bank, in die Post, zum Arzt, in die Apotheke, zur Test- oder zur Impfstraße müssen. Auch dürfen sie ihre Lebensgefährten und engsten Familienmitglieder treffen, sich die Füße vertreten und zu Demos gehen.
2 Fleckerlteppich. Vor zwei Wochen ging Österreich kollektiv in den Lockdown, nun macht jedes Bundesland, was es will. Die regionale Differenzierung ist nicht epidemiologisch begründet. Obwohl Vorarlberg und Tirol die höchsten Inzidenzen bzw. den höchsten Covid-19-Belag auf Intensivstationen aufweisen, öffnen beide Bundesländer umgehend: am Sonntag Gastronomie und Hotellerie, am Montag Handel und Dienstleister. Wien und die Steiermark stehen epidemiologisch viel besser da, lassen aber Vorsicht walten und sperren die Gastronomie und Hotels erst am 17. Dezember (Steiermark) bzw. am 20. Dezember (Wien) auf. Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer geht auf Nummer sicher. Kärnten ist noch unentschlossen, heute will Landeshauptmann Peter Kaiser nach Beratungen mit Experten entscheiden.
3 Gastronomie. Gast- und Wirtshäuser dürfen öffnen, allerdings ist um 23 Uhr Sperrstunde. Verboten sind der Barbetrieb, die Steh- und Nachtgastronomie sowie der Après-Ski. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht.
4 Handel und Geschäfte. Mit Ausnahme von Oberösterreich öffnen am Montag wieder alle Geschäfte. Dazu zählen auch körpernahe Dienstleister wie Friseure, Masseure, die Fuß- und Handpflege.
5 Christkindlmärkte. Von Oberösterreich abgesehen können sie am Sonntag wieder im ganzen Land aufsperren.
6 Jugendliche. Kinder unter zwölf Jahren sind von allen Ausgangsbeschränkungen und den vereinbarten Regelungen ausgenommen. Für Jugendliche über zwölf wird der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Für die schulfreie Zeit, also die Weihnachtsferien, ist eine Sonderregelung vorgesehen: Wenn schulpflichtige Kinder auch in der schulfreien Zeit von Montag bis Freitag (wie in der Schule) einen gültigen Testnachweis haben (mindestens zweimal pro Woche einen PCR-Test), gilt dieser für die gesamte Woche. Die Gültigkeitsdauer von Antigentests gilt 48 Stunden, von PCR-Tests 72 Stunden.
7 Kultur. Bei Opern- und Theateraufführungen, Konzerten und Kinovorstellungen gilt bei fixen Sitzplätzen eine Obergrenze von 2000 Personen. Ohne Sitzplätze dürfen sich maximal 25 Personen in einem Raum aufhalten. Inklusive FFP2-Maskenpflicht.
8 Sport. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen sich, sofern fixe Sitzplätze vorhanden sind, maximal 4000 Personen aufhalten, sonst gilt eine Obergrenze von 300 Personen.
9 Weihnachtsfeiern. Bei Geburtstags-, Hochzeits- oder Weihnachtsfeiern, wenn keine fixen Sitzplätze existieren, liegt die Obergrenze bei 25 Leuten.
10 Gelegenheitsmärkte. Diese können unter Einhaltung der 2G-Regel und der FFP2-Maskenpflicht stattfinden. Beim Ausschank von Speisen und Getränken gilt eine Obergrenze von 300 Personen.
11 Fitnessstudios. Diese sperren ebenso auf, für Genesene und Geimpfte.
12 Nächster Gipfel. Am 9. Jänner wird darüber entschieden, ob allenfalls die Nachtgastro am 10. Jänner aufsperrt.