Am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurde gestern, Dienstag, über Christian Pilnaceks Suspendierung als Sektionschef im Justizministerium verhandelt. Die ganze Sache sei zu komplex, um sofort zu entscheiden, ließ Richter Mario Dragoni wissen. Das Urteil ergeht schriftlich.
Beim BVwG gelandet ist die Causa, weil das Justizministerium Beschwerde eingelegt hat gegen die Entscheidung der Bundesdisziplinarkommission, die befunden hatte, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist. Interims-Justizminister Werner Kogler (Grüne) hatte den Strafrechts-Sektionschef im Februar angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien - in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde - suspendiert. Dabei soll es um den Verdacht gegangen sein, dass im Juni 2019 über Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (der diesen Vorwurf zurückwies) eine Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner verraten worden sein könnte.
Darauf findet sich in dem der APA vorliegenden Protokoll der Chats u.a. mit Brandstetter kein Hinweis, ebenso wenig auf einen Austausch über Verschlussakten. Dieser soll der Grund dafür sein, dass die StA Innsbruck gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, ermittelt. Gegen ihn hat das Justizministerium Disziplinaranzeige erstattet.