1 Was wurde eigentlich genau beschlossen?
ANTWORT: Eine Abänderung des Epidemie- und Corona-Maßnahmengesetzes, die von der Regierung, der SPÖ und den Neos beschlossen wurde. Diese sieht neben verstärkten Testpflichten am Arbeitsplatz auch eine Gleichstellung von Geimpften zu Getesteten und Genesenen vor. Die Abänderung bietet die gesetzliche Grundlage dafür, dass Geimpfte keine Zutrittstests für Friseur und Co. brauchen. Details wird das Gesundheitsministerium in einer Verordnung festhalten.
2 Kann ich ab jetzt also ohne Test zum Friseur, wenn ich geimpft bin?
ANTWORT: Nein. Gelten wird die neue Freiheit erst ab dem 19. Mai. Also ab jenem Datum, an dem das Land vollständig öffnen soll. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte jedoch im Nationalrat, dass die Öffnungen nur möglich sein werden, wenn die Infektionszahlen sowie die Lage auf den Intensivstationen stabil sind.
3 Was soll ab 19. Mai dann möglich sein?
ANTWORT: Jene, deren erste Teilimpfung zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als drei Wochen zurückliegt, sollen ohne Tests Zutritt zu körpernahen Dienstleistungen, in die Gastronomie und in die Hotellerie haben. Möglich soll das mit einem Nachweis der Impfung sein, zum Beispiel in Form des Impfpasses. Für Anfang Juni hat die Regierung den „Grünen Pass“ versprochen, mit dem der Nachweis elektronisch mittels QR-Code möglich sein soll, den man auf sein Handy laden kann. Auch eine Papiervariante soll es geben. Welcher Impfstoff verwendet wurde, ist unerheblich.
4 Wer kontrolliert den Impfnachweis?
ANTWORT: Das ist die große Frage. Die Abänderung sieht vor, dass Behörden, die Exekutive und jene prüfen dürfen, die „dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden“. Das würde also auch für Personal im Gasthaus oder an der Rezeption gelten. SPÖ und Neos beklagen mangelhaften Datenschutz.
5 Warum sollte es mich stören, ob jemand weiß, dass ich geimpft oder genesen bin?
ANTWORT: Der Kellner oder die Hotelangestellte wird mit dieser Information wenig anfangen können. Potenzielle Arbeitgeber könnten aber, sollte man beim Bewerbungsgespräch den „Grünen Pass“ vorweisen müssen, einen Genesenen ablehnen, weil man Angst vor möglichen Covid-Langzeitfolgen hätte. Deshalb wird es wichtig sein, was in diesem Pass festgehalten ist – und wer darauf Zugriff hat.
6 Bedeuten die neuen Freiheiten auch, dass ich per „Grünem Pass“ bald ins Ausland reisen kann?
ANTWORT: Grundsätzlich sind alle Maßnahmen und Regeln Sache der einzelnen Staaten. Wenn ein Nachbarland zum Beispiel beschließen würde, einfache Impfnachweise aus Österreich anzuerkennen und damit den Aufenthalt bzw. die Einreise zu erleichtern, dann ginge das; allerdings arbeiten alle EU-Länder am überall auslesbaren EU-Covid-Zertifikat („Grüner Pass“ der EU) und es ist daher viel wahrscheinlicher, dass alle auf diesen allgemeinen Nachweis warten.
7 Was ist mit Einreisenden aus Drittländern?
ANTWORT: Gestern machte die EU-Kommission dazu einen Vorschlag, über den die Länder heute beraten. Die Brüsseler Behörde will die Einschränkungen für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittländern (im Fokus sind vor allem die USA) deutlich lockern. Einschränkungen für Geimpfte sollen fallen bzw. den Anforderungen an Bewohner des eigenen Landes angeglichen werden. Basis für gültige Impfmittel wäre die WHO-Liste. Mit Tests und anderen Vorschriften könnten dann auch leichter Menschen in die EU einreisen, die nicht geimpft sind. Zurzeit sind nur sieben Länder weltweit nicht auf der Sperrliste. Der Inzidenz-Grenzwert soll von 25 auf 100 angehoben werden, es ist im Falle dramatischer Verschlechterungen auch ein „Notbremssystem“ vorgesehen.
8 Und wie will man das kontrollieren?
ANTWORT: Das ist tatsächlich ein Problem, da es in vielen Drittstaaten keine automatische Impf-Datenerfassung gibt. Die Kommission hofft darauf, dass Länder aus eigenem Interesse Nachweise entwickeln, die bei der Einreise in die EU „brauchbare“ Dokumente darstellen.