Der Corona-Härtefallfonds wurde ausgeweitet, die neuen Anträge können ab heute eingereicht werden. Die wichtigsten Neuerungen:
- Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum wurde um drei Monate bis 15. Juni 2021 verlängert.
- Es gibt einen "Zusatzbonus" von 100 Euro pro Monat.
- Überweisungen sind nun auch auf nicht-österreichische Konten möglich ‒ das ist insbesondere für Pflegekräfte weniger Aufwand, sie bekommen meist auch ihr Gehalt auf das Konto in der Heimat überwiesen.
- Zum Zug kommen auch bis zum 31. Oktober 2020 gegründete Klein- und Kleinstunternehmen, davor war der 15. März 2020 der Stichtag.
Beantragt werden kann die Förderung wie bisher über die Wirtschaftskammer, hier finden Sie die adaptierten Richtlinien.
Die auf Antrag möglichen monatlichen Zahlungen aus dem Härtefallfonds setzen sich wie folgt zusammen:
- Bis zu 2000 Euro als Ersatz für das Einkommen bzw. den Gewinn vor Corona
- 500 Euro Comeback-Bonus
- 100 Euro Zusatzbonus: Wurde eine Förderung aus dem Härtefallfonds bereits gewährt, so wird der Zusatzbonus für den entsprechenden Zeitraum ab 1. Juni 2021 automatisch ausbezahlt.
Darüber hinaus können die Unternehmen weitere Hilfsinstrumente wie den Fixkostenzuschuss oder den Verlustausgleich bekommen.
"Erleichterung für Jungunternehmer"
Die Grüne Abgeordnete Elisabeth Götze hat in den vergangenen Monaten dafür gekämpft, dass auch Unternehmen, die erst nach Ausbruch der Corona-Pandemie gegründet wurden, in den Genuss von Zahlungen aus den Härtefallfonds kommen können. "Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Menschen, die den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt haben, ein neuerlicher Lockdown im November war für viele nicht absehbar", so Götze. "Wir brauchen aber diese mutigen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer."
Erleichterung für Pflegekräfte
Als ihren persönlichen Erfolg wertet es Götze auch, dass die Zahlungen künftig auch auf Konten mit nicht-österreichischem IBAN erfolgen können. "Das ist wichtig für Österreicherinnen und Österreicher mit Internetkonten und für viele Arbeitskräfte aus dem Ausland. Obwohl sie in Österreich Steuern zahlen, waren sie bisher vom Bezug des Härtefallfonds ausgeschlossen. Nun bekommen sie, was ihnen zusteht."
Der Zusatzbonus komme zum richtigen Zeitpunkt, denn mit Ende Juni laufe die Möglichkeit aus, Steuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zinslos stunden zu lassen. Die Selbstständigen seien darauf angewiesen, zu diesem Zeitpunkt finanziell flüssig zu sein.
Bis zu 39.000 Euro möglich
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erwarten zwischen 300.000 und 450.000 zusätzliche Anträge durch die Ausweitung. Pro Antragsteller können zukünftig 15 Mal 2600 Euro, insgesamt also bis zu 39.000 Euro abgeholt werden. Insgesamt erwirken Verlängerung und Zusatzbonus ca. 500 Millionen Euro an Auszahlungen (davon circa 140 Millionen durch den Zusatzbonus), hieß es in einem gemeinsamen Regierungspapier.
Es gibt die Möglichkeit des Wechsels vom Künstler-Überbrückungsfonds. Verschärft werden die Voraussetzungen: Dass kein Arbeitslosengeld bezogen wird und eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, muss nun für den gesamten Betrachtungszeitraum gelten, nicht nur zum Antragszeitpunkt.
In Anspruch nehmen können den Härtefallfonds Unternehmen, die im jeweiligen Zeitraum
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten,
- die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten oder
- vom Corona-Betretungsverbot erfasst wurden.
Kogler hob vor allem die Überweisungsmöglichkeiten auf Konten im gesamten EU/EWR-Raum hervor. "Mich haben diesbezüglich viele Pflegekräfte, aber auch Österreicherinnen und Österreicher mit Internetkonten kontaktiert. Sie alle zahlen hier Steuern und waren bisher vom Bezug des Härtefallfonds ausgeschlossen", erklärte er.
Auch für die Pflegekräfte gilt die Regelung, dass sie nun auch dann zum Zug kommen, wenn sie ihr Kleinunternehmen erst zwischen März und Oktober des Vorjahres gegründet haben.
Blümel betonte, dass sich der Fonds in der Krise bewährt habe: "Wir wollen so schnell jenen finanziell unter die Arme greifen, die unmittelbar Hilfe brauchen um ihre Lebenserhaltungskosten begleichen zu können. Wir sind hierbei so kulant wie möglich und so streng wie nötig."
Claudia Gigler