Die umstrittenen Änderungen in den Corona-Gesetzen werden nach kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren doch noch geändert. Was jenen Passus angeht, wonach eine Veranstaltung schon ab dem Zusammenkommen von vier Personen besteht, werden nun bis zu sechs minderjährige Kinder ergänzt und es kommt eine Befristung. Zudem wird der Testzwang für bestimmte Berufsgruppen insofern gelockert, als in Ausnahmefällen eine FFP2-Maske als Alternative bleibt.
Dies geht aus einer Aussendung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor. Bezüglich der Testverpflichtung beispielsweise für Pädagogen oder Beamte mit Kundenkontakt wurden "medizinische oder faktische Testhindernisse" als Faktoren mitaufgenommen, die zu berücksichtigen seien.
Die Regelung zum Zusammenströmen von Gruppen ab vier Personen wird nun im COVID-19-Maßnahmengesetz und nicht im Epidemiegesetz verankert und gilt damit befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit der Coronakrise. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf.
Systemkollaps bleibt Kriterium
Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregelungen. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung aufgrund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dies wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist.
Viele Vorschläge aus der Begutachtung seien vollständig oder zumindest in den wichtigsten Punkten aufgenommen worden, betonte Anschober. Ganz neu und von wesentlicher Bedeutung sei, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert würden und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes als Dokument eines Immunitätsnachweises geschaffen werde. Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann. Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.
Behandelt werden soll die Vorlage am Donnerstag im Gesundheitsausschuss. Damit könnten sie bereits kommende Woche im Plenum verabschiedet werden.