1 Luft schnappen, spazieren gehen, sporteln
Sie dürfen jederzeit hinausgehen, zum Zwecke der "körperlichen und psychischen Erholung". Das gilt auch für die Nachtstunden, für die eigentlich eine Ausgangsbeschränkung gilt. Sie sollen es allerdings nicht übertreiben und insbesondere in den Nachtstunden einfach vor die Tür gehen statt, womöglich mit einem Öffentlichen Verkehrsmittel, quer durch die Stadt zur Laufstrecke fahren.
2 Den Hund äußerln führen
Auch, um den Hund äußerln zu führen dürfen Sie jederzeit hinaus - das fällt wohl unter die Ausnahme "Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger".
3 Die Omama und den Opapa besuchen
Selbstverständlich dürfen Sie sich gegenseitig besuchen, sei es die Kinder, die Großeltern oder Freunde und Bekannte. Die einzige Voraussetzung: Es muss sich um eine Begegnung in den eigenen Wohnräumen handeln. Und Sie sollten dabei den Hausverstand walten lassen: Wenn die Zahl der sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollte, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, dann ist es sinnvoll, sich auch in der eigenen Wohnung an die Beschränkung zu halten, dass sich nicht Leute aus mehr als zwei Haushalten gemeinsam treffen sollen, und dass es nicht mehr als sechs Menschen auf einmal sein sollten.
4 Sich im Park mit Freunden treffen
In der frischen Luft ist das Ansteckungsrisiko wesentlich geringer, daher gilt: Ja, man darf sich treffen, aber der Mindesteinstand von einem Meter ist einzuhalten, womöglich sicherheitshalber auch Maske zu tragen. Maximal zwölf Leute sollen sich im Freien treffen - das hat die Regierung schon Mitte Oktober vorgegeben. Fragen Sie sich nicht, was möglich ist, sondern was sinnvoll ist: Mit vielen Leuten auf engstem Raum beisammen zu sein, ist es jedenfalls nicht.
5 Ins Büro gehen
Man darf ins Büro gehen, sollte es aber nicht, wenn es irgendwie vermeidbar ist, weil sie dort womöglich wieder unnötig anderen Menschen begegnen. Die Entscheidung, ob Sie im Home-Office arbeiten dürfen, können Sie natürlich nicht selber fällen, sondern müssen Sie Ihrem Arbeitgeber überlassen.
6 Einkaufen gehen und Essen im Gasthaus holen
Die Restaurants müssen leider schließen, aber nichts hindert Sie daran, ihr Martinigansl abzuholen und am festlich gedeckten Tisch zu Hause zu verspeisen! Oder sich für die Arbeitspause am Nachmittag ein Törtchen in der Konditorei zu holen. Die Gaststätten sind unglaublich froh darüber, dass sie - im Gegensatz zum Frühjahr - die Küchen nicht schließen müssen und damit weiter Umsatz machen und ihre Beschäftigten halten können. Einkaufen gehen können Sie sowieso, alle Geschäfte bleiben offen. Und zum Friseur oder Masseur gehen kann man - im Gegensatz zum ersten Lockdown - auch, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können.
7 Mit den Öffis von der Arbeit nach Hause fahren
Am Abend wird es eng - nicht weil Sie keine Öffentlichen Verkehrsmittel benutzen dürften, sondern weil diese ihr Angebot ausdünnen werden, wenn es kaum noch Fahrgäste gibt. Alles eine Frage der Planung also. Oder sie wenden sich den ganz "Harten" zu und machen aus der Not eine Tugend: Kurze Strecken können - mit passender Überkleidung - auch im Herbst und Winter mit dem Rad bewältigt werden, solange kein Schnee liegt!
8 Partys mit Freunden feiern
Na ja, vor dem Computer oder über das Mobilitelefon halt. Schon während des ersten Lockdowns haben sich Mittel und Wege gefunden, die Gaming-Party etwa oder die Online-Geburtstagsfeier, wo jeder vor seinem Bildschirm Platz nimmt, sich etwas Gutes gönnt und mit den Freunden ein Schwätzchen hält. Kein Ersatz, aber immerhin: eine Begegnung.
9 Nachts auf den Friedhof gehen
Nicht zur Halloween. Lustig, dass die Menschen in ihren ersten Fragen zum Lockdown augerechnet ihre Lust zum nächtlichen Gräberbummel entdeckt haben, aber tatsächlich kann man sagen: Im Zuge der Ausnahmen ist es erlaubt, im Zuge der "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens". Dazu gehört übrigens auch der Kirchgang, also die Religionsausübung.
10 Beim Freund übernachten
Ja, auch der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner gehört zu dieser "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse". Nicht darüber nachdenken bitte, wie viele Erwachsene oder Kinder man sonst noch bei sich zu Hause übernachten lassen kann. Die logische Antwort: Bitte keinen. Außer es ist unbedingt notwendig, weil Menschen betreut werden müssen oder Gefahren abzuwehren sind. Alles eine Frage der Logik, oder?
Claudia Gigler