24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer aus Osteuropa sollen nun doch Zugang zum Härtefallfonds bekommen. Diese sollen innerhalb von 48 Stunden eine Steuernummer unbürokratisch lösen können, hieß es am Mittwoch laut "profil" aus dem Büro von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Dies gelte auch dann, wenn das Einkommen unter der Steuergrenze von 11.000 Euro pro Jahr liegt, was oftmals der Fall ist.

"Wir hätten uns eine noch einfachere Lösung gewünscht, aber damit ist der Zugang sichergestellt", hieß es vonseiten des Vizekanzlers. Zuvor hatte ein Bündnis aus Hilfsorganisationen und Interessensvertretern einen "gerechten Zugang" zu Mitteln aus dem Härtefallfonds für alle 24-Stunden-Betreuer im Pflegebereich gefordert.

Sprang helfend ein, nachdem die heiße Kartoffel zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialminister hin und her hergereicht worden war: Vizekanzler Werner Kogler
Sprang helfend ein, nachdem die heiße Kartoffel zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialminister hin und her hergereicht worden war: Vizekanzler Werner Kogler © APA/HELMUT FOHRINGER

Breites Unterstützungs-Bündnis

Derzeit seien die Richtlinien so ausgestaltet, dass die allermeisten Kräfte von Hilfszahlungen ausgeschlossen seien, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Offenen Brief an Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Die über 60.000 in der 24-Stunden-Betreuung in Österreich Tätigen würden "einen essenziellen Beitrag für das österreichische Sozialsystem" leisten und außerdem in Österreich ihre Sozialabgaben" zahlen, heißt es in dem Schreiben. Trotzdem würden die Richtlinien zum Härtefall-Fonds die allermeisten von ihnen von Hilfszahlungen ausschließen. "Wir empfinden das als eine extreme Ungerechtigkeit."

Ohne Einkommen

Die Unterzeichner verweisen darauf, dass der Großteil der Betreuungskräfte aus Rumänien, der Slowakei, Ungarn, Kroatien oder Polen nach Österreich einpendeln. Während sich manche Personenbetreuer in Österreich "seit Wochen buchstäblich krank arbeiten, hängen andere wegen der Grenzschließungen seit sechs bis sieben Wochen in ihrem Heimatland fest". Da die 24-Stunden-Kräfte in Österreich als selbstständige Ein-Personen-Unternehmen arbeiten, "haben sie in dieser Zeit jetzt kein Einkommen. Ihre finanzielle Existenz und die ihrer Familien ist akut gefährdet".

Keine Steuernummer

Konkret verlangen die Unterzeichner "die sofortige Streichung der Förderkriterien 'Steuernummer', 'Einkommenssteuerbescheid' und 'österreichisches Bankkonto' für Zahlungen aus dem Härtefallfonds". Denn Einkommenssteuer ist aber erst ab einem Verdienst von 11.000 Euro pro Jahr zu bezahlen. Die Bezahlung in der Branche sei jedoch so schlecht, "dass die 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen die 11.000 Euro pro Jahr nie überschreiten". Daher hätten sie meist weder eine Steuernummer noch einen Einkommenssteuerbescheid, zahlen aber "natürlich in Österreich ihre Sozialabgaben".

Kein Konto

Auch hätten viele 24-Stunden-Personenbetreuer ihr Bankkonto bei einer Bank in ihrem Heimatland - und nicht in Österreich. Darüber hinaus fordert das Bündnis, dass das Antragsformular auch in übersetzter Form zur Verfügung gestellt wird.

Unterzeichnet wurde der offene Brief u.a. von Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger, der Diakonie Österreich, von Plattformen für rumänische und slowakische Betreuungskräften, der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger sowie den Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen und der Parteivorsitzenden der SPÖ Oberösterreich, Birgit Gerstorfer.

Hürden bei Ein- und Ausreise

Das Hilfswerk forderte am Mittwoch unterdessen eine rasche Beseitigung der Hürden für die Ein- und Ausreise von Betreuungskräften nach bzw. aus Österreich. Die wegen der Corona-Pandemie verschärften Einreisebestimmungen würden sich "hoch problematisch" auf die Personalsituation in der 24-Stunden-Betreuung auswirken.

Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich, fordert daher die Einrichtung von "anerkannten Testverfahren" und "sicheren Reisekorridoren" für die Betroffenen. Damit könnte man die Lage "wirksam stabilisieren und kontrollierte Normalität herstellen". Getragen werden sollten die Kosten für Tests und die notwendigen Aufenthalte an der Teststation von der Öffentlichen Hand: "Der Bund hat den Ländern 100 Millionen Euro in einem Pflegepaket zur Verfügung gestellt", so Anselm. "Aus diesen Mitteln sollte die Übernahme der Kosten erfolgen."