Skeptisch geben sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober wie auch Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne), was die Wiederaufnahme von Großveranstaltungen im Herbst betrifft. Auf die Frage, ob etwa Konzerte in der Wiener Stadthalle noch heuer möglich sein könnten, sagte er in der "ZiB 2" des ORF: "Es wäre ein großer Traum, ich weiß nicht, ob wir das schaffen." Entscheidend werde sein, "ob wir es schaffen, das Virus wirklich zu kontrollieren".
Möglicherweise könnten derartige Events erst dann wieder möglich werden, wenn es eine Impfung gegen das Coronavirus gibt, gab Kogler zu verstehen: "Ja das könnte so sein", sagte er auf eine entsprechende Frage im ORF-"Report".
Derzeit gilt das Veranstaltungsverbot für Groß-Veranstaltungen wie Stadtfeste oder Musikfestivals, bei denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bis 31. August. Für die Zeit danach ist Kogler zumindest skeptisch: "Großveranstaltungen, wo ganz viele Menschen eng aneinanderstehen, die kann ich mir bis auf Weiteres nicht vorstellen - das ist jetzt einmal tatsächlich bis 1. September so."
Er sei sich aber nicht sicher, dass man bis dahin eine Lösung findet, bei der man von der Ein-Meter-Abstandsregel abgehen könnte, so der für Sport- und Kulturagenden zuständige Vizekanzler.
Für kleiner Events Plan im Mai
Betreffend kleinerer Events, etwa in Theatern oder Konzerthäusern, verwies Kogler neuerlich auf seinen Plan, bis Mitte oder Ende Mai für diese Bereiche neue Regeln vorlegen zu wollen. Konkrete Lösung gibt es hier derzeit aber noch keine. "Im Kulturbereich, im Zuschauerbereich wird man ohne bestimmte Abstandsregeln nicht auskommen", das sei jedenfalls fix.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am Dienstagabend noch einmal ausdrücklich betont, dass es im privaten Bereich keinerlei Corona-Kontrollen geben wird. "Ich habe aus der Diskussion um den Ostererlass gelernt. Mit mir wird es derartige Kontrollen - und ich weiß dass das auch der Innenminister so sieht - nicht geben", sagte er in der "ZiB 2" des ORF.
Keine privaten Kontrollen
Zuvor hatte die Opposition mit Verweis auf eine vom Kanzleramt an die Parlamentsklubs verschickte Zusammenfassung der ab 1. Mai neu geltenden Maßnahmen vor derartigen Kontrollen gewarnt. Denn dort heißt es, die Einhaltung der Zehn-Personen-Grenze werde auch für den privaten Bereich empfohlen, aber "vorerst" nicht kontrolliert.
Zu verfassungsrechtlichen Bedenken an den von der Regierung getroffenen Maßnahmen sagte Anschober, er gehe grundsätzlich davon aus, dass diese verfassungsgemäß waren. Aber dies würden am Ende des Tages die Höchstgerichte zu beurteilen haben. Bei noch offenen Fragen - etwa, welche neuen Vorgaben es bei Hochzeiten oder Taufen geben wird - verwies der Minister auf den Donnerstag. Diese Fragen seien noch in Arbeit und sollen bis dahin geklärt sein.