In den vergangenen Tagen zeichnet sich immer stärker das Szenario ab, dass die Schulen in Österreich noch länger geschlossen bleiben - nun zumindest bis Ende April, im Extremfall bis zum Ende des Schuljahrs. Hier einige Fragen, die sich daraus ergeben - und mögliche Antworten.

Was passiert mit den Noten?

Das hängt von der konkreten Dauer der Schulschließung ab. Einzelne Schularbeiten, Prüfungen und Tests könnten eventuell noch abgehalten, Arbeitsmappen mit den zuletzt aufgegebenen Übungs- und Wiederholungsaufgaben bewertet und in die Beurteilung der Mitarbeit einbezogen werden. Klar ist aber auch: Je länger die Schließung, desto schwieriger und unrealistischer wird das. Fällt das ganze restliche Schuljahr flach, müsste auf das Halbjahreszeugnis oder den Notenstand unmittelbar vor der Schulschließung zurückgegriffen werden - eventuell ergänzt um die Mitarbeits-Bewertung für die daheim bearbeiteten Materialien. Zum Teil sind diese Vorgehensweisen jetzt schon gesetzlich gedeckt, zur Not könnten auch neue Regelungen verabschiedet werden.

Bildungsminister Heinz Faßmann im Radio "Morgenjournal": "Die Leistungsbeurteilungsverordnung erlaubt die Freiheit, das herzunehmen, was vorhanden ist." Es gebe keinen Zwang dazu, etwas Bestimmtes machen zu müssen. "Die Lehrer haben Handlungsspielraum. Wir fordern sie dazu auf, die Coronakrise mit Herz und Verstand zu meistern. Ich bin mir sicher, dass sie Druck herausnehmen und nicht Druck erzeugen."

Was ist mit dem Lehrstoff?

Laut Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) können die Schulen bzw. Lehrer selbst entscheiden, ob sie neuen Stoff durchnehmen. Generell wird aber gelten: Je jünger die Kinder und je erklärungsintensiver die Fächer, desto schwieriger wird das in der Praxis.

Im Endeffekt kommt es auch hier auf die Dauer der Schließung an: Sollte doch noch die eine oder andere Woche unterrichtet werden, müssten die Lehrer auswählen, welche Teile des Lehrplans gestrichen werden können und welche aufbauend Wissen vermitteln, das später dringend gebraucht wird. Wird gar nicht mehr unterrichtet, müssten diese Teile im Jahr darauf durchgenommen werden.

Bleiben Schulen für den Notfall geöffnet?

Wenn nach Ostern die ersten Geschäfte wieder geöffnet werden, wird es für Eltern zunehmend schwierig, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Schon bisher waren Journaldienste in den Schulen gesichert, das soll so bleiben. Auch, so Faßmann, weil manche Kinder bzw. deren Eltern mit der schulischen Situation zu Hause nicht zurecht kämen. Je mehr Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen, desto schwieriger wird es mit dem Abstandhalten: Da ist auch eine Überlegung, etwa einen "Schichtbetrieb" einzuführen. Man brauche dann eine "Entdichtung", so Faßmann, um die Infektionsketten nicht zu fördern.

Was geschieht mit der Matura?

Derzeit ist die Matura erst verschoben worden, sie startet ab 19. Mai. Eine mögliche Variante wäre, die Schulen zunächst nur für Maturanten zu öffnen - sowohl für die Vorbereitung als auch für die Abhaltung der Matura. Entscheidet man sich dagegen, blieben eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die Vergabe der Maturanote anhand der bisherigen schulischen Leistungen oder eine spätere Abhaltung entweder im Sommer oder zum ursprünglich als Nebentermin gedachten Herbsttermin.

Faßmann hält vorerst daran fest: "Es gibt auch heuer eine Zentralmatura, das ist unser Plan." Sicherheit gebe es keine in Zeiten wie diesen, die Lage könne sich täglich ändern.

Vor der Matura müsse es jedenfalls noch eine Phase des
Regelschulunterrichts geben, sind sich die Experten einig. Dies sei auch wichtig, um die 8. Klasse abzuschließen. Denn die achten Klassen haben ja auch kein Semesterzeugnis und damit noch keinen formalen Abschluss.

Was ist mit den anderen Abschlussklassen?

Diese Frage stellt sich unter anderem beim Übergang von der Volksschule in die AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule bzw. von dort in AHS-Oberstufen bzw. berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Hier gilt aber: Die Anmeldung für diese Schulen erfolgte bereits kurz nach den Semesterferien und auf Basis des Semesterzeugnisses, ist also schon abgeschlossen. Für die endgültige Aufnahme entscheidend ist dann aber das Jahreszeugnis - woraus dieses gewonnen werden könnte, siehe oben.

Was ist mit drohenden Fünfern?

Auch das hängt von der Dauer der Schließungen ab. Sollte noch irgendwann geöffnet werden, werden sich die Lehrer in Sachen Notengebung primär diesen Schülern zuwenden müssen. Wenn die Schulen zu bleiben, müssen die Lehrer in der Klassenkonferenz entscheiden, wie zu verfahren ist. Eine Möglichkeit wäre, dass sie über die Absolvierung der Übungsbeispiele - also die Mitarbeit - zu einer positiven Note kommen können. Ansonsten haben die Schüler nach derzeitiger Gesetzeslage zumindest das Recht auf eine mündliche Prüfung.

Kann der Unterricht bis in die Sommerferien hinein verlängert werden?

Grundsätzlich nein. Laut Schulzeitgesetz endet das Schuljahr spätestens am 4. Juli (Osten) bzw. 11. Juli (Westen). Was man in den letzten Wochen aber gelernt hat: Gesetze können rasch geändert werden.

Eine andere Frage ist, was sinnvoll wäre: Wenn man noch neuen Stoff durchnehmen, einen Schularbeitsdurchgang bzw. die eine oder andere Prüfung oder den einen oder anderen Test absolvieren will, bräuchte es einige Wochen. Geht es nur darum, die daheim bearbeiteten Aufgaben abzugeben, muss eigentlich gar kein Unterricht stattfinden.

Im Endeffekt wird die Sinnhaftigkeit einer Schuljahrverlängerung also wieder davon abhängen, bis wann konkret geschlossen bleibt.