Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 ist an Volksschulen "Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", verboten. Die Regierung will dies auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht durch das bereits unter Türkis-Blau beschlossene Verbot in Volksschulen Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt. Der Beschwerde liegen zwei Fälle aus Wien zugrunde.
Vom Inkrafttreten des Verbots zu Schulbeginn bis Ende November 2019 gab es (laut einem APA-Rundruf damals) bundesweit acht Fälle, in denen Mädchen im Hijab zum Unterricht erschienen - und in allen Fällen lenkten die Eltern in der vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtsbelehrung durch die Schulleitung ein. Tun sie das nicht, müsste die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat erstatten, und diese könnten eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.