Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" verklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken
In einem Bericht der "Zeit" wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete "Der Standard" am Dienstag. Demnach bestreitet allerdings H.s Verteidiger, der prominente deutsche Medienanwalt Johannes Eisenberg, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgift-Vorwürfe verneinte er.
Die "Zeit" beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.
Im Prinzip gehe es dabei um fünf Punkte, die von den beiden Parteien unterschiedlich gewichtet würden. Ein Punkt betreffe etwa die Frage, ob über die kriminelle Vergangenheit des Julian H. berichtet werden dürfe oder nicht und ob durch Erwähnung von früheren Drogendelikten die Persönlichkeitsrechte von Julian H. verletzt würden. Ein zweiter Punkt betreffe frühere Tätigkeiten von Julian H. - also ob er für das Bundeskriminalamt oder das FBI aktiv gewesen sei.
Ein dritter Punkt beschäftige sich laut Nabert mit der Frage, aus welchen Gründen das Ibiza-Video tatsächlich hergestellt worden sei. Die Darstellung des Wiener Rechtsanwalts Ramin Mirfakhrai, das Video sei zur Bewahrung der Demokratie in Österreich gedreht worden, mache sich Julian H. nicht zu eigen, gleichzeitig sei H. aber nicht bereit, sich zu äußern, warum das Video entstanden sei.
Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man in der Berichterstattung darüber schreiben dürfe, ob es möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sei, Abhörgeräte und Videokameras zu verstecken. Ferner geht es auch um den Wortlaut einer Aussage, die Julian H. in einer Vernehmung im Landeskriminalamt Niederösterreich getätigt habe - nämlich ob, wann und wie lange er mit der Polizei tatsächlich gesprochen habe. "Das sind ganz spezielle filigrane Details, und die Frage ist, ob H. hier tatsächlich ein rechtlich geschütztes Interesse hat", sagte Nabert zur APA.