Nachdem der Nationalrat die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler 2016 beschlossen hatte, bekämpfte die Besitzerin sowohl diese als auch die Höhe der Entschädigung. Jetzt ist die Klägerin beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien abgeblitzt.
Das Oberlandesgericht Linz hatte im April 2019 den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Es hielt den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten und von der Republik bereits gezahlten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Dagegen berief die Ex-Eigentümerin beim OGH. Das Höchstgericht habe den Rekurs zurückgewiesen, teilte des Innenministerium am Montag in einer Presseaussendung mit.
Damit ist der letzte gerichtsanhängige Fall zu Hitlers Geburtshaus abgeschlossen. Bereits im März 2018 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechts die Beschwerde der enteigneten Besitzerin wegen fehlender Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten für unzulässig erklärt.
"Nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler-Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden", erklärte Innenminister Wolfgang Peschorn. Ein Architektenwettbewerb wurde eingeleitet.