Die Sozialpartner kämpfte gegen das neue Arbeitzeitgesetz, das mehr Flexibilisierung ermöglicht, ohne dass begleitende Rahmenbedingungen verankert wurden. Diese Rahmenbedingungen will die Gewerkschaft nun in die Kollektivverträge hineinverhandeln.

Am Freitag tagen die Metaller, und von dieser Sitzung könnte ein erstes Signal  in Richtung Streik ausgehen. Auch der Handel, die Öffentlich Bediensteten, die Eisenbahner sind bereits mitten in  den Kollektivvertragsverhandlungen.

Die Regierung ist indes angesichts der Fälle von schwarzen Schafen, die bereits bekannt wurden, nicht mehr abgeneigt, auch selbst noch Änderungen am Gesetz vorzunehmen:

Eine Neuverhandlung des Gesetzes wäre aus Sicht der Gewerkschaft das Optimum, aber daran ist nicht zu denken. Es gibt aus Sicht der Gewerkschaft eine gemeinsame Agenda, aber kein einheitliches Papier, das in allen Kollektivverträge hineinverhandelt werden soll, denn die derzeitigen Bestimmungen sind branchenweise höchst unterschiedlich, und das soll auf Ebene der Kollektivverträge auch so bleiben. Dies sind die Eckpunkte:

Vier-Tages-Woche:

Die Regierung hat die Vier-Tages-Woche als Vergünstigung ausgeschildert, die eine Mehrbelastung durch längere Arbeitszeiten ausgleichen könnte. Ins Gesetz hineingeschrieben wurde ein Rechtsanspruch darauf allerdings nicht.

Genau das ist der Haken, denn möglich war die Vier-Tages-Woche bisher schon, sie wurde von den Arbeitgebern allerdings meist nicht zugelassen. Über die Kernzeitdefinition, die Festlegung von Gleizeittagen bzw. Blocktagen bei Gleizeitvereinbarungen könnte man die Vier-Tages-Woche nun begünstigen, denkbar wäre auch ein Rechtsanspruch ab einer bestimmten Anzahl von 12-Stunden-Tagen, etc.

Überstunden:

Die Sorge, dass Überstunden in überbordendem Ausmaß verlangt werden, steigt. Hier wird darüber nachgedacht, die Zahl von 12-Stunden-Tagen oder 60-Stunden-Wochen per Kollektivvertrag stärker zu begrenzen als es derzeit im Gesetz verankert ist (über einen Zeitraum von 17 Wochen hinweg dürfen laut Gesetz 60-Stunden-Wochen geleistet werden, das ist ein Drittel des Jahres). Denkbar ist auch, die Zahl der Überstunden generell zu deckeln, insbesondere dort, wo die Arbeit  mit großer körperlicher Anstrengung verbunden ist, zum Beispiel am Bau. Oder Überstunden, denen zu anderen Zeiten Arbeitslosenzeiten entgegenstehen, durch eine Art Urlaubs- bzw. Abfertigungskassa auszugleichen, wie im Tourismus.

Überstundenzuschläge:

Der Zwölf-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche sind laut Gesetz nun zulässig, die Zuschläge sind aber nicht generell geregelt. Dort, wo es auch in den Kollektivverträgen noch keine Regelungen gibt, könnten ab der 9., 10. bzw. jeder weiteren Stunde bestimmte Zuschläge vereinbart werden, oder es könnte in Fällen, wo jemand regelmäßig zwölf Stunden arbeitet, zum Beispiel verpflichtend Zuschläge oder Zeitguthaben festgelegt werden.

Zeitausgleich:

Ebenfalls nicht geregelt im Gesetz ist der Zeitausgleich. Niemand muss unterm Strich mehr als 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche arbeiten, aber die Arbeitnehmer dürfen nicht mitentscheiden, wann sie diesen Ausgleich nehmen.  Hier ist denkbar, dass man den Anspruch darauf, Freizeitguthaben auch in Form ganzer Freizeitblöcke (tageweise) zu verbrauchen, verankert.

Kündigungsverzicht:

Die Gefahr, dass Arbeitnehmer gekündigt werden, weil sie sich weigern, "freiwillig" Mehrarbeit zu leisten, ist real - mehrere Fälle wurden bereits bekannt. Hier wäre es nach Auskunft der Gewerkschaft zum Beispiel denkbar, etwa für Fälle, in denen 12-Stunden-Arbeit gewünscht und erbracht wird, für eine bestimmte Zeit einen Kündigungsverzicht seitens des Arbeitgebers zu verankern, oder Kündigungsfristen zu verlängern.

Freizeit und Ehrenamt:

Sorgen bereitet den Arbeitnehmervertretern auch der Umstand, dass die Österreicher ein ausgeprägtes Vereinsleben pflegen - 120.000 Vereine werden gezählt, und man sich fragt, wie ausufernde Mehrarbeit mit dem Privatleben und auch mit dem Ehrenamt in Übereinstimmung zu bringen sind.  Hier gibt es die alte Forderung, etwa Katastropheneinsätze als Arbeitszeit oder entschuldigte Fehlzeit zu werten.