Die Bürgerinitiativen, die den Bewilligungsbescheid für den Bau einer 3. Piste am Flughafen Wien erfolgreich angefochten haben, loben die Entscheidung der Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG), die trotz enormem politischem Druck "den Mut gefunden haben, das Projekt zu stoppen".

"Wenn man Umweltschutz im Verfassungsrang verankert, dann darf man ein Gericht nicht schelten, wenn es sich an die Umweltschutzvorschriften hält", erklärte die Vereinigung der Bürgerinitiativen im Verfahren zur 3. Piste am Flughafen Wien am Montag in einer Aussendung.

Den Steuerzahlern bleibe eine weitere Subventionierung der Luftfahrt erspart, argumentieren die Bürgerinitiativen. Das BVwG habe in seinem Erkenntnis mehrfach erwähnt, dass die Luftfahrtbranche kaum zum Steueraufkommen beitrage (USt-Befreiung für Flugtickets bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug, keine Mineralölsteuer auf Kerosin, Grundsteuerbefreiung für den Flughafen). Die Flugabgabe sei bereits "lächerlich gering" und solle ab 2018 halbiert werden. Außerdem erspare die Gerichtsentscheidung den Steuerzahlern das Risiko, dem Flughafen finanziell unter die Arme greifen zu müssen, wenn sich die Flughafen Wien AG mit der 3. Piste verspekuliere.

Dass das BVwG damit rechnet, dass der Flughafen im Jahr 2025 seine Kapazitätsgrenze erreichen wird, können die Pisten-Gegner nicht nachvollziehen - immerhin seien die Flugbewegungen seit dem Rekordjahr 2008 kontinuierlich gesunken. Der Plan für ein 3. Piste habe mit dem originären Bedarf des Standorts Wien nichts zu tun, sondern mit der unternehmerischen Entscheidung, möglichst viel Umsteigeverkehr zu akquirieren.