Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) bringt jetzt einen neuen Vorschlag bezüglich der Entlohnung von Asylwerbern für gemeinnützige Tätigkeiten ein. Demnach sollten möglichst bundeseinheitlich 2,50 Euro pro Stunde bezahlt werden. Eine Einschränkung der Stundenzahl sieht Sobotka nicht vor, sehr wohl aber einen Höchstverdienst von 110 Euro.
Bis zu dieser Summe können Asylwerber jetzt schon zuverdienen, ohne Leistungen aus der Grundversorgung einzubüßen. Nimmt man den Stundenlohn von 2,50 Euro her, bräuchte es im Monat also 44 Stunden, um die Zuverdienstgrenze zu erreichen.
Die Landesflüchtlingsreferenten hatten vergangene Woche einen Stundenlohn von fünf Euro vorgeschlagen. Maximal hätten die Asylwerber nach diesen Plänen zehn Stunden pro Woche arbeiten dürfen.
Sobotka betonte heute bei einem Hintergrundgespräch, dass er entgegen medialen Interpretationen diesem Vorschlag bei dem Treffen nicht zugestimmt habe, sondern lediglich zugesichert habe, ihn zu prüfen. Ihm missfällt etwa, dass nur zehn Stunden vorgesehen sind. Schließlich handle es sich bei den gemeinnützigen Jobs um eine Integrationstätigkeit und die solle logischerweise möglichst umfassend ausgeführt werden können.
Zudem ist Sobotka der Stundenlohn zu hoch. Die fünf Euro wären ein Anreiz für Personen in Tschetschenien, Afghanistan oder Afrika "sich sofort auf den Weg zu machen". Insofern wäre solch eine Maßnahme kontraproduktiv.
Seine Ideen will der Innenminister recht bald auch den Landesflüchtlingsreferenten näherbringen. Er wird sie im November zu sich einladen. Zudem drängt Sobotka weiter auf die Erstellung einer Liste von gemeinnützigen Tätigkeiten, die erledigt werden dürfen.
Zweistufige Mindestsicherung
ÖAAB-Obmann August Wöginger präsentierte an der Seite Sobotkas einmal mehr das ÖVP-Modell einer zweistufigen Mindestsicherung. Erst nach fünf Jahren Aufenthalt bzw. einem Jahr Arbeit könnte man die volle Summe von rund 830 Euro beziehen.
Bis dahin gäbe es nur 560 Euro, die sich aus 365 Euro Basis-Abgeltung, 40 Euro Taschengeld und einem Integrationsbonus von 155 Euro zusammensetzten. Letzterer würde unter anderem auch die Bereitschaft zur Annahme gemeinnütziger Tätigkeiten enthalten. Als Anreiz zur Aufnahme von Berufstätigkeiten ist gedacht, dass ein Drittel des erzielten Lohns zur Mindestsicherung addiert wird.