Die NEOS werden den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun doch nicht beschreiten, um die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt vom 18. September prüfen zu lassen. Das kündigten sie am Montag in einer Pressekonferenz an. Ihre Kritik an der Durchführung des Urnengangs - konkret, dass dieser trotz schadhafter Wahlkarten nicht verschoben wurde - bleibt aber aufrecht.
"Wir wollen aufklären, nicht anfechten", sagte Neos-Wien Landessprecherin Beate Meinl-Reisinger. Die Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk war anders als die Reprise der Hofburg-Stichwahl nach dem Auftauchen der Probleme wie geplant durchgeführt worden. Laut Stadt wäre eine Verschiebung angesichts bestehender Fristen nicht möglich gewesen. Man entschied sich für einen Austausch der defekten Karten.
Die NEOS übten an dieser Vorgehensweise scharfe Kritik und hatten angekündigt, darüber nachzudenken, den VfGH damit zu befassen. Das tun sie jetzt doch nicht. Anders die EU-Austrittspartei: Diese verlautbarte kürzlich, die Wahl vor dem Höchstgericht anzufechten.