Das war im Grundsatz schon Ende 2015 gestanden, strittig war zuletzt vor allem der Familiennachzug für syrische Flüchtlinge. Hier soll der Anspruch auf das Nachholen der sogenannten Kernfamilie für viele Flüchtlinge für zwei Jahre ausgesetzt werden - so wie es die CSU gefordert hatte.
ASYLPAKET II:
Familiennachzug:
Das Recht auf Familiennachzug wird für alle Flüchtlinge, die den geringeren Status der sogenannten subsidiären Schutzes haben, für zwei Jahre ausgesetzt. Das wird demnach künftig auch wieder für einen Teil der Syrer gelten, die zuletzt im vereinfachten schriftlichen Verfahren fast ausnahmslos als Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt worden waren. Bis 2014 hatte das ausführliche Anhörungsverfahren gegolten, in dem Jahr war der Anteil der "subsidiären" Syrer bei rund 13 Prozent gelegen.
Das Anhörungsverfahren wird aber seit Jahresbeginn wieder angewandt. Damit dürfte auch wieder die Quote der "subsidiären" Flüchtlinge zunehmen. Die SPD erwartet einen Anstieg auf 18 bis 20 Prozent, es könnten aber auch deutlich mehr werden. Im Gegenzug soll bei künftig zu vereinbarenden Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen der Familiennachzug vorrangig berücksichtigt werden.
Bereits im November hatten die Parteichefs eine Aussetzung für zwei Jahre vereinbart. Dagegen wehrte sich die SPD allerdings, nachdem Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) auch einem Teil der Syrer nur subsidiären Schutz gewähren wollte. Für alle anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention bleibt es auch künftig beim Anspruch auf Familiennachzug - in der Regel Ehepartner und Kinder.
Registrierzentren
Bundesweit werden wie schon im November vereinbart fünf Registrierzentren eingerichtet, in denen beschleunigte Asylverfahren vorgenommen werden sollen. Gedacht sind sie insbesondere für Flüchtlinge, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, die einer Wiedereinreisesperre unterliegen, eine Folgeantrag stellen oder ihre Mitwirkung verweigern. In den Zentren sollen die Verwaltungsverfahren innerhalb von einer Woche, Gerichtsverfahren innerhalb von zwei Wochen beendet werden. Währenddessen müssen die Flüchtlinge in der Umgebung der Einrichtung bleiben.
Kosten der Sprach- und Integrationsförderung
Für die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sollen die Flüchtlinge einen Anteil von zehn Euro selbst beisteuern.
Beschleunigte Abschiebungen
Künftig soll strenger kontrolliert werden, ob ein abgelehnter Asylbewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann. Asylbewerber sollen ein Attest künftig unverzüglich vorlegen müssen, und nicht erst kurz vor der Abreise. Auch für die Arztwahl sind Einschränkungen vorgesehen.
SONSTIGE VORHABEN:
Sichere Herkunftsländer
Die Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer soll um die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden. Weil dafür die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist, ließen die Koalitionsspitzen zunächst offen, ob dieser Punkt als Teil des Asylpakets II oder separat geregelt werden soll, um die übrigen Vorhaben nicht zu verzögern. Für eine Mehrheit in der Länderkammer werden auch die Grünen gebraucht, bei denen es starke Vorbehalte gegen weitere sichere Herkunftsländer gibt.
Integration
Die SPD will neben der Zuzugsbegrenzung die Integration von Flüchtlingen stärker in den Fokus rücken. Dazu gibt es verschiedene Positionspapiere der Parteispitze, der Bundestagsfraktion sowie SPD-regierter Länder. Konkret geht es um Milliarden-Investitionen in mehr Kita-Plätze, zusätzliche Stellen für Erzieher und Lehrer sowie eine bessere Förderung von Spracherwerb, Ausbildung und Arbeitsvermittlung. Zudem soll der Wohnungsbau massiv verstärkt werden, um einen Verdrängungswettbewerb zwischen Flüchtlingen und anderen Wohnungssuchenden zu vermeiden. Von Seiten der SPD ist dazu von einem Asylpaket III die Rede. Die Länder dringen für die Integration auf zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund.