Die EU-Kommission will ähnlich wie die USA künftig gewisse persönlichen Daten von Flugpassagierdaten bei Flügen aus und in Länder außerhalb der EU speichern. Die Sammlung von Angaben wie Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart in einer eine speziellen Behörden ist Teil eines neuen Maßnahmenpakets im Kampf gegen Terror und organisiertes Verbrechen, das EU-Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini am Dienstag in Brüssel präsentieren wird. Flüge innerhalb der EU sind nicht betroffen. Der Vorschlag der EU-Kommission braucht die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten.

Bis zu 13 Jahre aufbewahrt. Laut einem dem Vorschlagsentwurf sollen maximal 19 Datensätze verlangt und bis zu 13 Jahre - im jeweiligen Mitgliedstaat der Landung oder des Abflugs - aufbewahrt bwz. im Verdachtsfall analysiert und weiterverwendet werden. Nach fünf Jahren sollen Zugriffe nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein. Die genauen Speicher-Zeiträume könnten sich noch ändern, hieß es in Brüssel. Sensible Daten wie politische Ausrichtung, Religionsbekenntnis oder sexuelle Orientierung müssen laut dem Kommissionsentwurf sofort gelöscht werden. Das System soll ab 2011 gelten.

Fluggastdatensätz für jeden. Fluggastdatensätze (Passenger Name Records - PNR) werden für jeden Flug angelegt, der von einem Reisenden gebucht wird, und in den computergesteuerten Buchungs- und Abfertigungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Anhand der Fluggastdatensätze können die in der Abwicklung von Flugreisen tätigen Unternehmen und Einrichtungen - vom Reisebüro bis hin zu den Abfertigungshallen - auf alle mit der Flugreise des Passagiers zusammenhängenden Daten zugreifen. Anzahl und Inhalt der Felder mit Informationen in einem Fluggastdatensatz variieren je nach Fluggesellschaft und Passagier und können bis zu 60 Felder aufweisen. Bestimmte Daten werden schon jetzt für die Passkontrolle an die Behörden in den Zielländern weitergegeben.