Eigentlich sollte die Einführung der Transparenzdatenbank längst unter Dach und Fach sein. Bis Mitte des Jahres wäre laut ursprünglichen Ankündigungen der Regierung eine Vereinbarung mit den Ländern zu schließen gewesen. Ab September sollte die Datenbank so richtig durchstarten. Zögen die Länder nicht mit, würden sie per Verfassungsgesetz dazu gezwungen, hieß es im Kompromisspapier der Regierung.
Davon ist freilich längst keine Rede mehr, ganz im Gegenteil konstatieren bei einem APA-Rundruf Länder mangelndes Tempo bei der Umsetzung bzw. stellen im Fall Wiens die Sinnhaftigkeit der Datenbank generell in Frage.
Knackpunkt dürften wie erwartet die Kosten sein. Finanziert werden soll die Einspeisung der Daten von jeder zuständigen Körperschaft, also beispielsweise die Landesförderungen von den Ländern. Die wollen das nicht so einfach auf sich sitzen lassen.
In einem von den Landeshauptleuten akkordierten Papier vom Mai verweisen sie gegenüber der Regierung darauf, dass die Finanzierung nur so weit aus Landesmitteln erfolgen darf, "als ein messbarer Nutzen für die Länder entsteht". So sollen die Landesdienststellen auch gleich Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Dies ist so nicht vorgesehen, eigentlich sollten nur die Bürger und Firmen an ihre Förderdaten gelangen bzw. vom Bund anonymisierte Auswertungen für bestimmte Personengruppen vorgenommen werden können.
Die Länder argumentieren, dass es dem Sinn der Datenbank - der Vermeidung von Doppelförderungen - entsprechen würde, wenn man an die Daten herankäme. Dazu bedürfte es einer verfassungsrechtlichen Verankerung. Zudem will man die Auffüllung mit Daten eher langsam angehen. Die Länder fordern in ihrem Papier, zunächst einmal ein Förderfeld als Pilotprojekt herauszunehmen und dort zu schauen, ob die angestrebten Ziele überhaupt erreicht werden.