Der Vizerektor der Wirtschaftsuniversität, Michael Holoubek, ist Donnerstagabend zum Abschluss der Sitzung des Nationalrats als neuer Verfassungsrichter nominiert worden. In geheimer Wahl wurden von 157 gültigen Stimmen 109 für Holoubek abgegeben. Er folgt auf Lisbeth Lass, die mit Erreichen der Altersgrenze 70 aus dem Höchstgericht ausscheidet.
Insgesamt hatten sich vergangene Woche 13 Kandidaten einem Hearing gestellt, darunter nur zwei Frauen. Holoubek, der als Wunschkandidat der SPÖ galt, wurde von Sozialdemokraten und ÖVP gemeinsam aufgestellt. Die FPÖ nominierte einen eigenen Kandidaten, Johannes Hock. Neben seiner fachlichen Qualifikation wurde er von den Freiheitlichen damit argumentiert, dass die Rechtsanwälte im Höchstgericht ohnehin unterrepräsentiert seien. Hock erhielt letztlich 37 Stimmen.
Die Grünen gaben die Abstimmung frei. Bei allem Lob für Holoubek wurde kritisch angemerkt, dass keine Frau nominiert worden sei. Ähnliche Bedenken soll es auch bei den SPÖ-Frauen gegeben haben. Das BZÖ kritisierte (ebenso wie die FPÖ) nicht Holoubek als Person, aber die vermeintliche Packelei von SPÖ und ÖVP bei der Kandidatenfindung, die vielleicht andere geeignete Bewerber von einer Kandidatur abgehalten habe.
Die Ernennung des neuen Verfassungsrichters erfolgt formal durch Bundespräsident Heinz Fischer, der auf Antrag der Regierung auch noch seinen Segen zum Aufrücken des früheren Chefs des Verfassungsdiensts, Georg Lienbacher (gilt als Wunschkandidat der VP), in den VfGH erteilen muss.