2024 ist ein Wahljahr, in dem es gleich zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse geben wird. Gegen Untersuchungsausschüsse ist an sich nichts einzuwenden. Denn Macht braucht Kontrolle – ein Slogan, mit dem schon mehrere Wahlkämpfe erfolgreich bestritten wurden. Bei den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen geht es um die Kontrolle der Verwaltung. Das Parlament als Gesetzgeber prüft, ob die Verwaltung die Gesetze eingehalten hat. Die gesamte staatliche Verwaltung darf, wie Artikel 18 der Bundesverfassung bestimmt, nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.
Irmgard Griss