Im Hinblick auf die in letzter Zeit wiederholt an die Öffentlichkeit gelangten heimlichen Aufnahmen von Gesprächen mit doch hochrangigen Personen aus dem Justizbereich wird von mancher Seite vorgebracht, dass man diesen keine wesentlichen Bedeutung beimessen solle, dies selbst dann, wenn darin angeblich Vorwürfe eines Amtsmissbrauches erhoben werden. Öffentliche Vorverurteilungen und Anklagen, die häufig nicht zum Schuldspruch führen, würden das Vertrauen in die Justiz nur schmälern.