Mittlerweile haben zwei Landesverwaltungsgerichte, jene in Wien und Niederösterreich, festgestellt, dass Strafen für den Verstoß gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen unzulässig - weil gesetzlich nicht gedeckt - waren. Das Land Niederösterreich zahlt deshalb alle für Privatbesuche während des Lockdowns verhängten Strafen zurück. Auf die Frage, ob das österreichweit geschehen wollte, ging Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nicht ein: "Das kann ich so jetzt nicht beurteilen", sagte er.
Kritik, die Regierung habe mit ihrer Darstellung - der vier Ausnahmen, für die öffentlicher Raum betreten werden darf - dazu beigetragen, dass gesetzlich nicht gedeckte Strafen verhängt wurden, wies er entschieden zurück. Die Behörden hätten diese Strafen "sicherlich nicht aufgrund unserer Aussagen" verhängt, sie würden "entlang der rechtlichen Regelungen" handeln - und hätten die Entscheidung, ob oder wie hoch sie strafen, selbst zu treffen gehabt.
Kritik an den bei der Regierungsklausur verkündeten Hilfsmaßnahmen ließ Kurz ebenfalls nicht gelten: Kaum ein anderes Land habe "so großzügige Hilfspakete" wie Österreich. Eine generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes - wie es die SPÖ fordert - sei "etwas, was wir aus arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht für den richtigsten aller Ansätze empfinden". Denn es gelte, Menschen so schnell wie möglich wieder in den Job zu bringen.
Zweite Maßnahmen-Phase möglich
Auch die schrittweise Lockerung der Maßnahmen verteidigte Kurz. "In den nächsten Tagen" werde der Gesundheitsminister weitere Schritte - "von Fußball bis zu anderen Bereichen" - präsentieren. Das sei möglich, weil die Infektionszahlen derzeit sehr gut seien, mit 30 bis 40 Neuerkrankungen pro Tag. Sollte man da wieder "in den dreistelligen Bereich kommen", werde die Politik "sehr wachsam" sein müssen. Ob und welche Maßnahmen dann nötig sind, hänge auch davon ab, ob es sich z.B. um regional beschränkte Cluster handelt oder Infektionswege nachvollziehbar sind oder nicht.