Im Fall der getöteten 13-jährigen Leonie in Wien-Donaustadt gibt es nun ein Gutachten, dass der 16-jährige Afghane, der angibt, ihr Freund gewesen zu sein, in Wirklichkeit bereits ein paar Jahre älter ist. Im Detail besagt die Expertise, dass er zum Untersuchungsdatum am 14. Juli 19 Jahre alt gewesen sein soll. Als wahrscheinlichstes Alter wurde 20,6 Jahre ermittelt.
Somit wäre der Tatverdächtige volljährig gewesen. Was wiederum sein Anwalt nicht wahrhaben möchte: "Auf mich macht er keinesfalls den Eindruck eines 18- bis 20-Jährigen", so Mathias Burger auf Nachfrage von heute.at.
Strafrechtlich kaum ein Unterschied
Ob der Afghane nun 16 oder 20 Jahre alt war, ist jedoch beinahe unerheblich, denn eine lebenslange Haft würde erst ab einem Alter von 21 Jahren ausgesprochen werden können. Die Praxis zeigt aber, dass je höher das Alter des Täters ist, desto härter wird er bestraft. Bei gleich hoher Höchststrafe wohlgemerkt.
Allerdings hat ein jüngeres Alter dem Afghanen sehr wohl Vorteile gebracht: beim Asylverfahren, bei der Unterbringung und bei der Möglichkeit einer Ausbildung. Denn für Kinder und Jugendliche gelten ganz andere Regeln als für Erwachsene.
Wie wurde das Alter festgestellt?
Bei der "forensischen Altersdiagnostik" kommt es zu einer körperlichen Untersuchung, in dem durch Röntgen, Computertomographie oder MRT jene Körperregionen untersucht werden, die Aufschluss auf das Wachstum, beziehungsweise die körperliche Entwicklung des zu Untersuchenden geben.