Das berichtete die "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe). Dazu berechtigt ihn das oö. Hundehaltegesetz und es reicht neben der Gefährdung auch schon eine Belästigung "über das örtlich zumutbare Maß" hinaus.
Das Paar hatte einen Tag nach der Attacke der Weggabe aller ihrer anderen Hunde, vier Tiere der Zucht und sieben Welpen, zugestimmt. Der Rüde, der Montagvormittag eine Joggerin auf einem Feldweg tot gebissen hat, wurde wegen Gefahr im Verzug noch am Tag des Unglücks eingeschläfert.
Grob fahrlässige Tötung
Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft. Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn Gassi gegangen, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht von dem Opfer wegzerren.
Am Donnerstag beschäftigte sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagte erstmals eine Arbeitgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Es soll ein "Hundeführerschein" entwickelt werden. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine sogenannten Listenhunde, für die eigene Haltevorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten.