Inzwischen ist es auch gerichtlich festgehalten: Die AUA muss künftig darauf verzichten, mit klimaneutralen Flügen zu werben. Das entsprechende Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen die Airline hatte, wie berichtet, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erwirkt, nachdem die AUA ihre Flugverbindung nach Venedig als CO₂-neutral angepriesen hatte. Passagiere konnten für die Verbindung zwar gegen einen Aufpreis von 50 Prozent eine Nachhaltigkeitsoption mit synthetischem Treibstoff (SAF) buchen. Der maximal erlaubte Beimischungsgrad von SAF, der nicht auf fossilen Energieträgern basiert, liegt laut VKI allerdings bei nur fünf Prozent, im Fall der AUA seien es sogar nur 0,4 Prozent.