Weil er im Freibad von Braunau zweimal seine Nazi-Tattoos zur Schau gestellt haben soll, hat sich Dienstagnachmittag ein 32-jähriger Innviertler wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Ried verantworten müssen. Zudem geht es um Facebook-Postings mit NS-Bezug, die der einschlägig justizbekannte Mann verfasst haben soll.
Für Facebook-Postings freigesprochen
Am Abend ist das Urteil gefallen. Die Geschworenen sprachen den Mann wegen der beiden Vorfälle im Freibad mehrheitlich nach dem Verbotsgesetz schuldig. Im Fall der Facebook-Postings wurde er - einmal mehrheitlich, zweimal einstimmig - freigesprochen. Er erhielt die Weisung, vier der Tätowierungen (zweimal Blut & Ehre, SS-Totenkopf und Schwarze Sonne) binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Positiv sah das Gericht, dass der Mann offenbar "nicht mehr in dem Gedankengut verhaftet" sei und eine positive Entwicklung durchlaufen habe. Der Angeklagte, der das Urteil annahm und um eine Fußfessel ansuchen will, versprach: "Das lasse ich lasern!". Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Reaktion der Polizei sorgte für Aufregung
Der Fall hatte nicht nur wegen der sensiblen Location – Braunau ist die Geburtsstadt Adolf Hitlers und immer wieder mit einschlägigen Touristen konfrontiert – für Aufregung gesorgt, sondern auch wegen der Reaktion der Polizei: Ein bayerischer Polizist hatte am 9. Juli seine oberösterreichischen Kollegen informiert, dass sich im Freibad ein Mann mit NS-Tattoos aufhalte. Eine Streife fuhr hin, allerdings sollen die Beamten nicht ins Bad gegangen sein, um den Verdächtigen aktiv zu suchen. Erst eine Woche später wurde er festgenommen. In der Zwischenzeit dürfte er noch ein weiteres Mal im Bad seine Tattoos präsentiert haben.
Der Angeklagte habe im Juli zweimal – am 9. und am 15. – seinen nackten Oberkörper, "zugemüllt" mit Nazi-Tattoos, wie es Staatsanwalt Alois Ebner formulierte, im Bad gezeigt. Auch auf Facebook habe er so posiert – beim Fischen. Die Motive reichen u.a. von einem "Blut und Ehre"-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), ein Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zum Prozess erschien der Mann mit langärmeligem Hemd und langer Hose.
Jedes Bild ist ein Verbrechen
Jedes Bild allein sei ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, so der Anklagevertreter, der 32-Jährige habe das gewusst. Denn das Strafregister des Innviertlers weist sowohl in Österreich als auch in Deutschland einige Eintragungen auf: Die den Verurteilungen zugrunde liegenden Delikten reichen von Sachbeschädigung, schwerer Drohung, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung bis hin zu Delikten nach dem Verbotsgesetz. "Er weiß, wie er ausschaut, er sieht sich jeden Tag im Spiegel", sagte Ebner über den Angeklagten – und wies die Geschworenen darauf hin, dass die Bedeutung des Urteils in Zeiten, in denen Fremdenfeindlichkeit zunehme, hoch sei. "Sie, die Geschworenen, sind die schärfste Waffe des Rechtsstaats."
Für den Staatsanwalt geht es auch um die Frage, ob es einen Vorsatz gegeben habe. Habe der Mann seine "braunen Peckerl präsentieren" wollen "oder war er mit Familie baden"? Die Tätowierungen dürften rund zehn Jahre alt und teils recht großflächig sein. Der Angeklagte meinte, er schaue sich täglich mehrmals in den Spiegel und nehme die Tattoos selbst nicht mehr wahr. Der Prozess war für den ganzen Nachmittag angesetzt.